Ständerat lässt Abgabe von Taschenmunition vertieft prüfen
Die Debatte um die Heimabgabe von Taschenmunition für Armeeangehörige ist wieder aufgeflammt. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion an Kommission überwiesen.

Der Ständerat will abklären lassen, ob Armeeangehörige zu Hause wieder Munition für ihre persönliche Waffe aufbewahren können sollen. Er hat eine Motion von Werner Salzmann (SVP/BE) an die zuständige Kommission überwiesen.
Die Motion verlangt, dass Armeeangehörigen Taschenmunition wieder abgegeben werden kann. Diese Heimabgabe werde widersprüchlich diskutiert, sie stehe im Spannungsfeld zwischen Wehrbereitschaft und Straftaten mit Schusswaffen, begründete Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) ihren Ordnungsantrag auf Zuweisung an die Kommission.
Sicherheitslage als Argument
Der Bundesrat habe 2007 zugesichert, dass er die Heimabgabe einer Packung Munition von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen wolle, begründete Salzmann seine Motion. Diese Lage habe sich seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 dramatisch verändert.
Im Herbst 2007 beschloss der Bundesrat auf Geheiss des Parlaments, dass die Taschenmunition fortan bei der Armee und nicht mehr zu Hause bei den Armeeangehörigen gelagert wird. Hintergrund waren mehrere Vorfälle mit Armeewaffen. Der Verzicht auf die Heimabgabe löste damals heftige Kontroversen aus.
Nationalrat gegen Heimabgabe
Der Bundesrat lehnt Salzmanns Motion ab. Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage seien das Beschaffen und die Bevorratung von genügend Munition wieder wichtiger geworden, schrieb er in seiner Stellungnahme. Es sei eine Daueraufgabe der Armee, Munition laufend einzukaufen und zentral einzulagern.
Für die Heimabgabe von Taschenmunition gab es zuletzt allerdings keine Mehrheit. Der Nationalrat lehnte im März 2023 eine ähnlich lautende Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS) ab, mit 135 Nein- zu 49 Ja-Stimmen aus der SVP-Fraktion.