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Ständerat lässt Abgabe von Taschenmunition vertieft prüfen

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Bern,

Die Debatte um die Heimabgabe von Taschenmunition für Armeeangehörige ist wieder aufgeflammt. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion an Kommission überwiesen.

Taschenmunition
Die Motion verlangt, dass Armeeangehörigen Taschenmunition wieder abgegeben werden kann. (Archivbild/Symbolbild) - keystone

Der Ständerat will abklären lassen, ob Armeeangehörige zu Hause wieder Munition für ihre persönliche Waffe aufbewahren können sollen. Er hat eine Motion von Werner Salzmann (SVP/BE) an die zuständige Kommission überwiesen.

Die Motion verlangt, dass Armeeangehörigen Taschenmunition wieder abgegeben werden kann. Diese Heimabgabe werde widersprüchlich diskutiert, sie stehe im Spannungsfeld zwischen Wehrbereitschaft und Straftaten mit Schusswaffen, begründete Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) ihren Ordnungsantrag auf Zuweisung an die Kommission.

Sicherheitslage als Argument

Der Bundesrat habe 2007 zugesichert, dass er die Heimabgabe einer Packung Munition von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen wolle, begründete Salzmann seine Motion. Diese Lage habe sich seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 dramatisch verändert.

Im Herbst 2007 beschloss der Bundesrat auf Geheiss des Parlaments, dass die Taschenmunition fortan bei der Armee und nicht mehr zu Hause bei den Armeeangehörigen gelagert wird. Hintergrund waren mehrere Vorfälle mit Armeewaffen. Der Verzicht auf die Heimabgabe löste damals heftige Kontroversen aus.

Nationalrat gegen Heimabgabe

Der Bundesrat lehnt Salzmanns Motion ab. Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage seien das Beschaffen und die Bevorratung von genügend Munition wieder wichtiger geworden, schrieb er in seiner Stellungnahme. Es sei eine Daueraufgabe der Armee, Munition laufend einzukaufen und zentral einzulagern.

Für die Heimabgabe von Taschenmunition gab es zuletzt allerdings keine Mehrheit. Der Nationalrat lehnte im März 2023 eine ähnlich lautende Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS) ab, mit 135 Nein- zu 49 Ja-Stimmen aus der SVP-Fraktion.

Kommentare

User #2806 (nicht angemeldet)

Das ist richtig. In den letzten 25 Jahren gab es ausschliesslich Verschärfungen im Bereich Waffenrecht für Schweizer. Es stehen nie dagewesene Verschärfungen und die Zerstörung der Schweizer Schützen- und Waffentradition an, der Bundesrat will Millionen von privaten Armeewaffen (Waffen bis in die 1860er Jahre zurück) enteignen und verschrotten. Da braucht es auch einmal einen Gegenstoss. Zudem wäre die Wiederabgabe der Taschenmunition auch ein starkes Zeichen ans Ausland. Aber wahrscheinlich kommt es nicht durch. Beim Waffenrecht gibt es nur Verschärfungen und nie Lockerungen. Und alles, was an der Armee abgebaut und verkleinert wird, ist für immer abgebaut und verkleinert.

User #3785 (nicht angemeldet)

Ganz ganz wichtige Frage. Danke liebe SVP. - Wie wärs mal mit Wichtigem statt immer solche absoluten Nebenschauplätze? Wer von uns will Munition zu Hause? Oder dass der verrückte Nachbar Munition daheim hat? Ich jedenfalls nicht.

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