Ständerat will keine einheitlichen Regeln für Sicherheitsdienste
Der Ständerat lehnt landesweit einheitliche Regeln für private Sicherheitsdienste ab und stärkt damit die kantonale Zuständigkeit.

Für private Sicherheitsdienste in der Schweiz soll es keine landesweit einheitlichen Regelungen und Anforderungen geben. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat wäre mit dem Auftrag einverstanden gewesen.
Der Ständerat sagte am Montag mit 24 zu 21 Stimmen Nein zur Motion. Eingereicht hatte sie Nationalrat Reto Nause (Mitte/BE). Die Zulassung von privaten Sicherheitsdiensten sei kantonal «völlig unterschiedlich» geregelt, hatte Nause im Nationalrat argumentiert. Dieser hatte den Vorstoss angenommen; nun ist er vom Tisch.
Geregelt werden sollen etwa landesweite Mindestanforderungen an Aus- und Weiterbildung oder auch Regelungen für Bereiche wie Diensthunde und das Waffentragen sowie die Voraussetzungen für Bewilligungen. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden, einschliesslich des Datentauschs, könnte geregelt werden.
Konkordatsweg statt Föderalismus-Aushöhlung?
Im Ständerat setzte sich eine ablehnende Minderheit durch. Sie fand, es sollte landesweit der Weg über ein Konkordat gewählt werden. Nur weil einige Kantone keine Regelungen hätten, könne doch nicht der Föderalismus ausgehebelt werden, sagte Hans Wicki (FDP/NW).
Nationale Vorgaben würden zu einer Konzentration der Anbieter und zu einem Monopol führen, gab Wicki zu bedenken und warnte vor höheren Preisen. Die Sicherheit gehöre in die Kompetenz der Kantone, fügte Pascal Broulis (FDP/VD) hinzu. Die Verschiedenheit der Angebote der Sicherheitsfirmen erschwere eine einfache, einheitliche Regelung.
Einigkeit bei Kantonen und Branche
Die unterlegene Mehrheit hätte einheitliche Regelungen auf Bundesebene gewünscht. Auch die Kantone und die Branche selbst wünschten einheitliche Regelungen, machten ihre Vertreterinnen und Vertreter geltend.
Seit zwanzig Jahren berate das Parlament über solch eine einheitliche Regelung, sagte Franziska Roth (SP/SO). Es dürfe nicht mehr sein, dass ein Anbieter aus einem Kanton ohne oder mit wenig Regelung heraus Aktivitäten betreibe. «In einigen Kantonen braucht es nicht einmal einen Strafregisterauszug, um angestellt zu werden.»
Der Bundesrat unterstützte die Motion ebenfalls. Justizminister Beat Jans sagte, die Zahl der Beschäftigten von privaten Sicherheitsdiensten habe zugenommen. «Nach wie vor kommt es zu erheblichen Missständen, wie Medienberichte gezeigt haben». Die Motion lasse sich unkompliziert umsetzen.