Ständerat für spätere Aufenthaltsbewilligung für Flüchtlinge
Der Ständerat beschloss, dass vorläufig Aufgenommene erst nach zehn statt fünf Jahren einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen dürfen.

Vorläufig Aufgenommene sollen erst nach zehn und nicht nach fünf Jahren einen Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen dürfen. Der Ständerat hiess am Dienstag eine Motion aus den Reihen der SVP mit 33 zu 12 Stimmen gut. Drei weitere SVP-Vorstösse lehnte er ab.
Der Ständerat führte auf Antrag der SVP eine ausserordentliche Session. Der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark erklärte, Asylsuchende müssten nur möglichst lange aushalten, um in der Schweiz bleiben zu können. Diesem Anreiz müsse mit einer Verdoppelung der Frist begegnet werden.
Bundesrat Beat Jans argumentierte, eine Aufenthaltsbewilligung erhielten lediglich gut integrierte vorläufig Aufgenommene. Der Antrag erfolge durch die Kantone, und diese würden die Integration genau überprüfen. Starks Behauptung des ausreichend langen Ausharrens sei «nicht evidenzbasiert». Der Vorstoss behindere die Integration, während eine Aufenthaltsbewilligung einen Anreiz darstelle.
Motionen zu befristeter Asylgewährung abgelehnt
Bei den abgelehnten Motionen ging es um die Asylgewährung lediglich für zwei Jahre und eine daran anschliessende jährliche Überprüfung. Die Abschaffung des Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine scheiterte ebenso wie die Sistierung des Resettlement-Programms für besonders verletzliche Flüchtlinge.
Die drei Vorstösse sind damit erledigt. Der Nationalrat diskutiert am Mittwoch in einer ausserordentlichen Session über vier gleichlautende sowie eine weitere Motion der SVP und eine der FDP.