Ständerat für Doppelnamen – aber nur mit Ledignamen
Ehepaare und eingetragene Partner sollen wieder einen Doppelnamen tragen können, der Ständerat beschränkte aber die Wahl mit 36 zu 7 Stimmen auf den Ledignamen.

Ehepaare oder eingetragene Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können – ob mit oder ohne Bindestrich. Allerdings hat der Ständerat die Namenswahl mit 36 zu 7 Stimmen auf die Ledignamen eingeschränkt.
Mit dieser Differenz geht die Revision des Zivilgesetzbuchs wieder an den Nationalrat. Die Einschränkung auf den Ledignamen bedeutet, dass etwa Geschiedene ihren vorherigen als Identifikationsnamen genutzten Namen nicht mehr benutzen können.
Beat Rieder durchsetzt Minderheitsantrag
Damit setzte sich Beat Rieder (Mitte/VS) mit seinem Minderheitsantrag durch. Er begründete, wenn Verlobte nicht den Ledignamen benutzten, könnten sie letztlich lediglich über die AHV-Nummer identifiziert werden.
Dass das Namensrecht im Interesse der Doppelnamen revidiert werden muss, bestritt der Rat nicht. Deren Abschaffung 2013 kam bei der Bevölkerung schlecht an.
Justizminister Beat wehrte sich gegen eine Aufnahme der Ledignamen. Neben dem nicht mehr möglichen Gebrauch des vorherigen Namens würden auch die Kinder plötzlich anders heissen.