Ständerat will Breitensportvereine bei Unfallversicherung entlasten
Der Ständerat fordert eine Entlastung der Breitensportvereine bei der Unfallversicherung.

Breitensportvereine mit geringfügig entschädigten Mitarbeitenden sollen von den Kosten für die Unfallversicherung entlastet werden. Der Ständerat fordert, das Unfallversicherungsgesetz entsprechend anzupassen.
Mit 31 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Donnerstag Ja gesagt zu einer Motion von Benjamin Mühlemann (FDP/GL). Als Entlastung im Vordergrund stehen Erleichterungen respektive die Befreiung für geringfügig entschädigte oder ehrenamtliche Mitarbeitende sowie die verbindliche Anwendung risikogerechter Tarife.
Sportvereine müssten alle bezahlten Mitarbeitenden versichern, sobald eine einzige Person im Club über 10'080 Franken Jahreslohn erziele, führte Mühlemann dazu aus. Seien Unfälle in Breitensportvereinen einst als Nichtberufsunfälle angesehen und von der Versicherung des Arbeitgebers übernommen worden, pochten die Versicherungen nun zunehmend auf die Einhaltung der Regeln. Es brauche eine Differenzierung.
Prämienbelastung für Ehrenamtliche
Für Vereine, die einzelnen Personen geringe Entschädigungen bezahlten und die viele Ehrenamtliche beschäftigten, könnten die Prämien existenzbedrohend sein, sagte Mühlemann. Vom Bundesrat per Mitte 2024 in Kraft gesetzte Entlastungsmassnahmen genügten nicht. Mit Verweis auf diese Anpassung lehnte der Bundesrat die Motion ab.
Mit der Einkommens-Freigrenze von 10‘080 Franken könne die überwiegende Mehrheit der Breitensportvereine mit ehrenamtlicher Organisation vom Abschluss einer Berufsunfallversicherung befreit werden, argumentiert der Bundesrat zudem. Die Motion sei zwar sympathisch, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Aber sie stelle grundlegende Prinzipien der Unfallversicherung infrage. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.