Ständerat für Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht
Der Ständerat befürwortet eine Gesetzesrevision der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht. Die Motion wurde einstimmig angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat nimmt die Motion einer Reform der Bundesanwaltschaft oppostitionslos an.
- Der Nationalrat wird in den nächsten Wochen darüber abstimmen.
Die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsicht sollen mit einer Gesetzesrevision reformiert werden. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission oppositionslos gutgeheissen. Der Startschuss könnte schon bald erfolgen.
Der Nationalrat berät in den nächsten Wochen über einen gleichlautenden Vorstoss seiner Kommission. Nimmt die grosse Kammer die Motion erwartungsgemäss an, kann der Bundesrat mit den Umsetzungsarbeiten beginnen.
Konkret soll die Regierung eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorlegen. Grundlage sollen verschiedene Berichte bilden, die in den vergangenen Monaten publiziert wurden. Darunter befindet sich der Schlussbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte.
Weiterhin unabhängig kontrolliert
Diese schlugen eine «Status quo plus»-Lösung vor. Damit bliebe die Bundesanwaltschaft eigenständig und würde weiterhin von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde kontrolliert. Allerdings müssten die Kompetenzen der Aufsicht geklärt und gestärkt werden, empfahlen die GPK. Es stelle sich auch die Frage, ob die Bundesanwaltschaft vielleicht besser im Kollegium geleitet würde.
Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der parlamentarischen Gerichtskommission, gab Folgendes zu bedenken: Auch seine Kommission habe rund um die Amtsenthebung von Bundesanwalt Michael Lauber und die Wahl eines neuen Bundesanwalts verschiedene «rechtliche Lücken und Unstimmigkeiten» festgestellt.
Justizministerin Karin Keller-Sutter setzte sich im Namen des Bundesrats ebenfalls für eine sanfte Reform ein. «Wir müssen nicht alles neu denken,» sagte sie.