SRG-Halbierungsinitiative kommt im März 2026 vors Volk
Die Schweiz stimmt über drei Initiativen und ein neues Steuergesetz ab. Besonders brisant: die SRG-Gebühren und der Verfassungsstatus von Bargeld.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über vier nationale Vorlagen ab.
- So etwa über die «SRG-Initiative», die Radio-TV-Gebühren auf 200 Franken senken will.
- Die «Bargeld-Initiative» fordert Verfassungs-Schutz für Münzen und Noten.
Der Bundesrat hat entschieden: Am 8. März 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über vier nationale Vorlagen ab – darunter drei Volksinitiativen und ein neues Gesetz.
Zur Abstimmung gelangen:
Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»:
Die Initiative fordert, dass Bargeld als Zahlungsmittel mit Münzen und Banknoten verfassungsmässig geschützt wird. Zur Auswahl steht auch ein direkter Gegenentwurf des Bundes zur Sicherung der Bargeldversorgung.
Beide Vorlagen unterliegen einem besonderen Verfahren: Die Stimmberechtigten entscheiden separat über Initiative und Gegenvorschlag – und geben in einer Stichfrage an, welche Variante sie bevorzugen, falls beide angenommen werden.
Volksinitiative «200 Franken sind genug!» (SRG-Initiative):
Diese Initiative verlangt, dass die Radio- und Fernsehgebühren von heute 335 auf 200 Franken pro Jahr gesenkt werden. Zudem sollen Unternehmen ganz von der Abgabe befreit werden.
Klimafonds-Initiative:
Mit der Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik» sollen Investitionen in Klima- und Umweltprojekte gefördert werden.
Mit den Mitteln aus dem Klimafonds sollen künftig mehr Solarpanels gebaut, Gebäudesanierungen vorangetrieben, der ÖV ausgebaut und der Erhalt von Lebensräumen und der Artenvielfalt gefördert werden.
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung:
Das Parlament hat am 20. Juni 2025 ein neues Steuergesetz beschlossen, das die Individualbesteuerung einführen soll – unabhängig vom Zivilstand.
Mit der Individualbesteuerung soll demnach die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden, also die steuerlich ungleiche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren.










