SRG-Ombudsstelle weist Beschwerden zu Nahost-Konflikt ab
Zwei Beschwerden zur SRF-Berichterstattung zum Nahost-Konflikt wurden von der UBI einstimmig abgewiesen.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat zwei die SRF-Berichterstattung zum Nahost-Konflikt betreffende Beschwerden einstimmig abgewiesen. Die betroffenen Sendungen und Beiträge waren demnach programmgerecht oder stellten keine Verletzung des Vielfaltsgebot dar, wie die UBI am Freitag mitteilte.
Gegenstand einer Zeitraumbeschwerde war erstens die von einem Popularbeschwerdeführer als «ungenügend und einseitig» monierte Berichterstattung des Deutschschweizer Radios und Fernsehens SRF über das Uno-Palästinenserhilfswerk UNRWA zwischen dem 27. November 2024 und dem 27. Februar 2025.
Das Vielfaltsgebot sei demnach nicht bereits deshalb verletzt, weil SRF die kritischen Aspekte der UNRWA in einigen Sendung kaum oder weniger stark thematisierte als die positiven, befand die UBI. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die Kritik am Palästinenserhilfswerk, vor allem auch im Zusammenhang mit ihren Verbindungen zur islamistischen Hamas, innerhalb der drei Monate oft und klar genug zur Sprache gekommen sei.
Beschluss zu Online-Artikel
Zweitens wurde auch eine Popularbeschwerde gegen den Online-Artikel «Waffenruheabkommen für Gaza: Ein bitterer Deal nach 471 Tagen der Hölle» vom 19. Januar 2025 einstimmig abgewiesen. Man beurteile die Publikation als programmgerecht, teilte die UBI weiter mit. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin habe der Beitrag kein rechtlich relevantes Framing zu Gunsten von Israel enthalten.
Im vergangenen Jahr betraf rund ein Viertel der 852 behandelten Beanstandungen den Nahost-Konflikt, wie der UBI-Jahresbericht zeigte.
Die seit 1984 bestehende Unabhängige Beschwerdeinstanz ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen.










