Schweizer Arbeitsrecht ist laut Bundesrat modern genug
Der Bundesrat hat die Modernisierung des Arbeitsgesetzes geprüft. Nun wurde eine allfällige Totalrevision abgelehnt. Das geltende Recht sei genug flexibel.

Das Wichtigste in Kürze
- Während der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt stark verändert.
- Der Bundesrat hat nun eine Totalrevision des Arbeitsgesetzes geprüft.
- Dieses sei jedoch modern genug und müsse nicht geändert werden.
Homeoffice, Co-Working, Job-Splitting: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Das Arbeitsgesetz muss laut dem Bundesrat deswegen aber nicht geändert werden. Das geltende Recht sei gut genug.
Der Bundesrat lehnt eine Totalrevision und Modernisierung des Arbeitsgesetzes ab, wie er in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht schreibt. Er erfüllte damit ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat von Verena Herzog (SVP/TG).

Die Bewahrung des Status quo begründet der Bundesrat damit, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes gering seien. Die Sozialpartner hätten bisher keinen Konsens über die Stossrichtung gefunden.
Laufendes Gesetzesprojekt
Zudem ist das Arbeitsgesetz laut dem Bundesrat im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel. Änderungen einzelner Bestimmungen und punktuelle Anpassungen seien jederzeit und fortlaufend möglich. Daher ergäben sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft oder die Arbeitnehmenden.

Das Thema Flexibilisierung des Arbeitsrechts bleibt auf der politischen Agenda. Zurzeit wird abgeklärt, ob sich die geplante Lockerung der Regeln zur Arbeitszeit auf dem Verordnungsweg umsetzen liesse. Damit beschäftigt sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S).
Ein entsprechender Gesetzesentwurf bezweckt, dass mehr Personen nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten: Arbeitgeber sollen künftig Vorgesetzte und Fachspezialisten, die mindestens 120'000 Franken verdienen oder einen höheren Bildungsabschluss haben, einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellen können.