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Nationalratskommission will Bundesrat bei Post-Reform zurückpfeifen

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Bern,

Die Nationalratskommission fordert, dass ländliche Bewohner weiterhin wie bisher von der Post beliefert werden.

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Menschen in ländlichen Gebieten, Einzelhöfen und Streusiedlungen sollen auch künftig wie bisher von der Post versorgt werden. (Archivbild) - keystone

Bewohnende in ländlichen Gebieten, in Einzelhöfen und Streusiedlungen sollen weiterhin wie heute von der Post beliefert werden. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Sie will den Bundesrat bei dessen Plänen einer flexibleren Hauszustellung zurückpfeifen.

Mit deutlicher Mehrheit hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Darüber entscheiden werden letztlich die Räte.

Hintergrund des Vorstosses ist die vom Bundesrat geplante «kleine Post-Reform». Konkret will die Landesregierung auf dem Verordnungsweg mehr Verspätungen bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Tageszeitungen zulassen.

Vorgesehene Änderungen stossen auf Widerstand

Vorgesehen ist auch, dass die Post künftig statt aller ganzjährig bewohnten Häuser nur noch ganzjährig bewohnte Siedlungen bedienen muss.

Das kommt in der KVF-N nicht gut an. Die Pläne des Bundesrats würden faktisch zu einem Rückbau des bisherigen Zustellnetzes führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, bei Einzelhöfen und Streusiedlungen, hiess es in der Mitteilung.

«Damit würde ein wesentlicher Bestandteil der heutigen postalischen Grundversorgung eingeschränkt.»

Die Kommission fordert vom Bundesrat «eine gesetzliche Klarstellung», wonach die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen weiterhin für alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz gewährleistet bleibt.

Qualitätsvorgaben sollen nicht sinken

Insbesondere sei sicherzustellen, dass die Hauszustellung nicht auf Siedlungen mit fünf Häusern pro Hektare oder einer maximalen Zustellzeit von zwei Minuten beschränkt wird.

Zudem sollen die heutigen Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen im Rahmen der postalischen Grundversorgung nicht gesenkt werden, sondern mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben.

Eine Kommissionsminderheit mit Vertreterinnen und Vertretern von SVP und FDP lehnt die Motion ab, wie es weiter hiess. Sie möchte damit sicherstellen, dass die nötige Flexibilität vorhanden bleibt, um den Auftrag der Post an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

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Kommentare

Amediesli

Auf dem Verordnungsweg Verspätung von Briefen, Paketen und TAGESZEITUNGEN zulassen???!!! Tageszeitungen, die man dann erst morgen oder übermorgen bekommt, wenn sie schon längst kalter Kaffee sind und die News Schnee von vorgestern??!! Die spinnen doch!

User #3618 (nicht angemeldet)

Das Postgesetz regelt die Grundversorgung mit Postdiensten in der Schweiz. Es stellt sicher, dass flächendeckend Postdienstleistungen, einschließlich Zahlungsverkehr, für alle zugänglich und finanzierbar sind. Die Schweizerische Post ist verpflichtet, diese Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen, ohne finanzielle Unterstützung von der öffentlichen Hand. Der BR kann dieses Gesetz nicht von einem Tag auf den anderen Tag einfach so ändern. LOL.

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