Der Bundesrat hat entschieden, dass Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, künftig bewilligungspflichtig sind.
Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz verboten sind, brauchen künftig eine Bewilligungspflicht. (Symbolbild)
Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz verboten sind, brauchen künftig eine Bewilligungspflicht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verschärft die Exportbedingungen für Pflanzenschutzmittel.
  • Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot.

Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, sind künftig bewilligungspflichtig. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot, wie der Bundesrat mitteilte. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos.

Der Export aller anderen in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel muss künftig vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt werden. Er darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrstaates erfolgen.

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