Bundesrat

Bundesrat verschärft Exportbedingungen für Pflanzenschutzmittel

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat hat entschieden, dass Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, künftig bewilligungspflichtig sind.

Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel: Die grosse Kammer fordert eine sogenannte Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verschärft die Exportbedingungen für Pflanzenschutzmittel.
  • Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot.

Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, sind künftig bewilligungspflichtig. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot, wie der Bundesrat mitteilte. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos.

Der Export aller anderen in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel muss künftig vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt werden. Er darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrstaates erfolgen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

WM
319 Interaktionen
LIVE 0:0*
4 Interaktionen
Trotz Waffenruhe

MEHR BUNDESRAT

Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt
Bundesrat
57 Interaktionen
Asterix lesen
Albert Rösti AKW-Verbot
71 Interaktionen
Bern
2 Interaktionen
Zürich-Winterthur

MEHR AUS STADT BERN

kantonspolizei bern
5 Interaktionen
Bern
-
48 Interaktionen
Er soll daten
1 Interaktionen
Kein Kantonsgeld