Bundesrat

Bundesrat verschärft Exportbedingungen für Pflanzenschutzmittel

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat hat entschieden, dass Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, künftig bewilligungspflichtig sind.

Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel: Die grosse Kammer fordert eine sogenannte Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verschärft die Exportbedingungen für Pflanzenschutzmittel.
  • Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot.

Exporte von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz verboten sind, sind künftig bewilligungspflichtig. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Für fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot, wie der Bundesrat mitteilte. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos.

Der Export aller anderen in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel muss künftig vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt werden. Er darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrstaates erfolgen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

as
«Bewaffnet»
x
Interne Umfrage zeigt

MEHR BUNDESRAT

Guy Parmelin
153 Interaktionen
Keine Kehrtwende
bundeshaus
4 Interaktionen
Mit den USA
Shopping
29 Interaktionen
Bern

MEHR AUS STADT BERN

Sion gege YB
57 Interaktionen
1:3-Pleite in Sion
Sion YB
57 Interaktionen
Nivokazi-Dreierpack
wc kamera
6 Interaktionen
Bern
4 Interaktionen
Bern