Schweiz in internationalen Ausschuss für Kulturgüterschutz gewählt
Die Schweiz wurde in einen internationalen Ausschuss zur Umsetzung der Unesco-Konvention über Kulturgüterschutz gewählt.

Die Schweiz ist am Dienstag in Paris in einen internationalen Ausschuss zur Umsetzung der Unesco-Konvention über Kulturgüterschutz gewählt worden. Es ist laut einer Mitteilung des Bundesamts für Kultur das erste Mal, dass die Schweiz in diesen subsidiären Ausschuss zur Umsetzung der Unesco-Konvention von 1970 gewählt wurde.
In der Konvention geht es laut dem Communiqué vom Dienstag um Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Aufgabe des Ausschusses sei, konkrete Empfehlungen und Leitlinien zu erarbeiten, wie die Ziele der Konvention besser umgesetzt werden könnten.
Aufgaben des neu besetzten Ausschusses
Die Wahl gilt für die Jahre 2025 bis 2029. Der Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedsstaaten der insgesamt 147 Vertragsstaaten zusammen. Das Bundesamt für Kultur wertet die Wahl als Würdigung des langjährigen Engagements der Schweiz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern.
Im Ausschuss werde die Schweiz ihr umfassendes Fachwissen einbringen – etwa bei Rückführungen gestohlener Kulturgüter, beim Aufbau von Projekten zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter oder in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten, so das Bundesamt für Kultur weiter.