Gesetz

    Rösti passt CO₂-Gesetz zugunsten der Autoimporteure an

    Antun Boskovic
    Antun Boskovic

    Bern,

    Bundesrat Albert Rösti kommt Autoimporteuren entgegen und will die Sanktionen bei Überschreitungen von CO₂-Werten lockern.

    Albert Rösti Auto Zürich
    Bundesrat Albert Rösti steigt aus einem Tesla aus, anlässlich der Voreröffnung der Auto Zürich in der Messe Zürich, am Mittwoch, 4. November 2026. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nach Röstis Vorschlag müssten Autoimporteure ab 2030 das CO₂-Ziel nicht mehr in jedem Kalenderjahr erfüllen.
    • Stattdessen soll erst nach drei Jahren abgerechnet werden. Röstis Bundesamt begründet das mit geplanten Änderungen in der EU.
    • Bereits letztes Jahr kam Albert Rösti bei der Berechnungsmethode für die Sanktionen den Importeuren entgegen.

    Bundesrat Albert Rösti kommt den Autoimporteuren entgegen. Der Ex-Präsident des Verbands der Schweizer Autoimporteure (Auto-Schweiz) will das CO₂-Gesetz ab 2030 so anpassen, dass die Importeure mehr Spielraum erhalten. Und somit weniger stark sanktioniert werden.

    Dazu hat er eine Vernehmlassung gestartet.

    Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Autoimporteure bei der Überschreitung von CO₂-Werten bei neu zugelassenen Autos Strafgebühren zahlen müssen. Doch mit einer entsprechenden Gesetzesanpassung müssten die Importeure ab 2030 das CO₂-Ziel nicht mehr in jedem Kalenderjahr erreichen.

    Stattdessen soll der Durchschnitt von drei Jahren berechnet werden. Heisst: Wenn ein Autoimporteur die CO₂-Werte in zwei Jahren am Stück überschreitet, könnte er diese im anschliessenden Jahr immer noch kompensieren.

    Röstis Amt verweist auf EU-Markt

    Ausserdem möchte Verkehrsminister Rösti den CO₂-Zielwert für leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen von 90,8 auf 108,7 Gramm CO₂ pro Kilometer anheben.

    Im Gegenzug wäre aber eine Verschärfung bei schweren Nutzfahrzeugen wie LKWs vorgesehen.

    Laut Röstis Bundesamt für Energie sind entsprechende Änderungen auch in der EU geplant. Gegenüber SRF begründet das Amt diesen Schritt: «Der Schweizer Fahrzeugmarkt ist eng mit dem Fahrzeugmarkt in der Europäischen Union verbunden. Entsprechend orientiert sich die Schweizer Fahrzeugregulierung im Bereich der CO₂‑Emissionsvorschriften an jener der EU.»

    Bereits letztes Jahr gabs Anpassung

    Die Autoimporteure könnten so laut Bundesrat Strafgebühren in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags einsparen.

    Die Sanktionen sind aber eigentlich dafür da, die Importeure zur Einfuhr von emissionsarmen Fahrzeugen zu bewegen. Heisst: Mit der Gesetzesanpassung würde auch der Anreiz dafür niedriger.

    Fändest du diese Anpassung für Autoimporteure richtig?

    Dabei war die Berechnungsmethode für die Strafgebühren bereits letztes Jahr so angepasst worden, dass Autoimporteure schon jetzt statt 200 Millionen nur noch etwa 100 Millionen Franken Sanktionen bezahlen müssen.

    Zusammen mit der neuen Anpassungsvorschlägen würde dies die Autoimporteure erheblich entlasten.

    Thomas Rücker, Direktor von Auto-Schweiz, sagt dazu gegenüber SRF: «Grundsätzlich begrüssen wir die Vorlage des Bundesrates. Besser wäre aber gewesen, wenn diese Anpassungen schon früher in Kraft getreten wären und nicht erst ab 2030.»

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