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    Kanton Bern: Kanton will Sonderrente für Angestellte abschaffen

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    Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes eröffnet. Sie dauert bis am 12. Februar 2027.

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    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Personalgesetzes (PG) eröffnet. Der Anstoss für die Revision ist die Neuregelung der Betreuungszulagen, welche eine Anpassung des PG erfordert. Diese Gelegenheit wird genutzt, um eine grössere Teilrevision vorzunehmen.

    Neben der Neuregelung der Betreuungszulagen werden die Abschaffung der Sonderrente, die Einführung eines reinen Entschädigungsanspruchs bei unbegründeten Kündigungen sowie die Digitalisierung von Prozessen im Personalwesen aufgenommen. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Februar 2027.

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