Praktikanten dürfen dem Bundesrat keine Fragen mehr stellen
Der Bundesrat hat die Regeln zur Akkreditierung zu seinen Medienkonferenzen neu festgelegt. Die Folge: Praktikanten dürfen keine Fragen mehr stellen.

Das Wichtigste in Kürze
- An seinen Medienkonferenzen steht der Bundesrat Journalisten Rede und Antwort.
- Am 1. August treten geänderte Regelungen zur Akkreditierung in Kraft.
- Praktikanten können nur noch Tagesakkreditierungen beantragen – und keine Fragen stellen.
Seit 2006 informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit im eigens dafür geschaffenen Medienzentrum über seine Entscheide.
Zutritt erhalten nur akkreditierte Journalistinnen und Journalisten. Bisher gab es zwei mögliche Arten der Akkreditierung.
Für die von der Bundeskanzlei ausgestellte C-Akkreditierung musste man nachweislich während 60 Prozent einer Vollzeitstelle über Bundespolitik berichten.

Doch auch, wer weniger über Bundespolitik berichtete, hatte die Möglichkeit, sich akkreditieren zu lassen.
Die Parlamentsdienste stellten in solchen Fällen eine C1-Akkreditierung aus. Diese ermöglichte sowohl Zutritt ins Bundeshaus als auch ins Medienzentrum. Auch Journalistinnen und Journalisten mit C1-Akkreditierung war es somit möglich, an den Medienkonferenzen des Bundesrats teilzunehmen – inklusive Fragestellen.
Keine Fragen ohne Akkreditierung
Doch die verschiedenen Kategorien der Akkreditierung führten zu einer Zweiklassengesellschaft, die für Gesprächsstoff sorgte. Deshalb hat der Bundesrat neue Regeln für die Akkreditierung aufgestellt.
Um eine C-Akkreditierung zu erlangen, muss man künftig weniger Voraussetzungen erfüllen. Die C1-Akkreditierung gibt es ab dem 1. August dafür nicht mehr.
Das führt dazu, dass Praktikantinnen und Praktikanten an den Medienkonferenzen keine Fragen mehr stellen dürfen, wie «CH Media» berichtet.
Denn: Bisher wurde Medienschaffenden in Ausbildung eine C1-Akkreditierung ausgestellt. Grund dafür war, dass sie nur befristet angestellt sind.
Doch nun wird die C1-Akkreditierung abgeschafft – und für die C-Akkreditierung sind sie laut Bundeskanzlei nicht berechtigt.
Praktikanten dürfen nur mit Erlaubnis an Medienkonferenz
Für Praktikantinnen und Praktikanten gibt es jedoch die Option, eine Tagesakkreditierung für das Parlamentsgebäude zu beantragen. Dort dürfen sie den Parlamentariern auch Fragen stellen.
Die Arbeit im Medienzentrum ist ebenfalls erlaubt. An den Medienkonferenzen dürfen sie aber nur dabei sein, wenn die Bundesratssprecherin das vorher gestattet.
Aber selbst, wenn diese Erlaubnis erteilt wurde, ist es für Praktikanten und Volontäre tabu, den Bundesräten Fragen zu stellen.
«Medienschaffende in Ausbildung können keine Fragen an den Medienkonferenzen stellen», so die Bundeskanzlei. Das dürfen nur akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
Für Praktikanten heisst es an Medienkonferenzen also: Still zuhören und bloss keine Frage stellen – auch wenn sie noch so sehr unter den Nägeln brennt.