Bundesrat will keine Vorlage zur Revision bundesnaher Unternehmen
Der Bundesrat verzichtet auf neue Revisionsvorschriften, da bundesnahe Unternehmen bereits überwacht werden.

Der Bundesrat will keine neuen Vorschriften zur Revision von bundesnahen Unternehmen. Weil fast alle dieser Unternehmen bereits eine staatlich beaufsichtigte Revisionsstelle engagiert hätten, brauche es keine gesetzliche Regelung, argumentiert er.
Die Landesregierung entschied deshalb am Mittwoch, auf den entsprechenden Auftrag zu verzichten, wie sie mitteilte. Der Auftrag war vom Parlament gekommen, im Zusammenhang mit der Postauto-Affäre.
Der Bundesrat hatte demnach zu prüfen, ob bundesnahe Unternehmen Gesellschaften des öffentlichen Interesses sein sollen. Folge davon wäre gewesen, dass eine staatlich beaufsichtigte Revisionsstelle die Buchhaltung und auch die Geschäftstätigkeit regelmässig überprüfen muss.
Bund will klare Regeln für Revisionsstellen bundesnaher Firmen
Welche bundesnahen Unternehmen verpflichtet sein sollten, eine staatlich beaufsichtigten Revisionsstelle zu engagieren, hätte gesetzlich geregelt werden müssen. Entsprechend hatte das Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erhalten, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Dabei zeigte sich, dass bereits jetzt nahezu alle bundesnahen Unternehmen ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen engagieren. Oder aber die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt diese Aufgabe wahr. Der Bundesrat hält es deshalb nicht für nötig, ein neues Gesetz auszuarbeiten.










