Am 28. November entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» und den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
Pflege-Initiative
«Weil Applaus nicht reicht» eine Kampagne, die zu einem JA zur Pflege-Initiative auffordert. Das Nein-Komitee stimmt für den Gegenvorschlag des Parlaments. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Volksinitiative verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen.

Sie sollen sicherstellen, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal für den zunehmenden Bedarf der alternden Gesellschaft zur Verfügung steht.

Die in der Pflege tätigen Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. So soll der Bund die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen verbindlich regeln. Dazu zählt die Höhe der Löhne.

Zudem sollen Pflegefachpersonen gewisse Pflegeleistungen selbständig direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur die Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.

Dem Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments geht dieser Vorschlag zu weit. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag vor Volksinitiative verabschiedet. Dieser Vorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und der Gegenvorschlag nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken in die Ausbildung von Pflegepersonal investieren. Mit dem Geld sollen sowohl Studierende als auch Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen unterstützt werden, die Pflegepersonal ausbilden. Zudem sollen Fachhochschulen und höhere Fachschulen Geld erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen.

Schliesslich soll Pflegepersonal gewisse Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll jedoch verhindern, dass mehr Leistungen abgerechnet werden als heute und damit die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen.

Zu den Arbeitsbedingungen und den Löhnen sieht der Gegenvorschlag keine neuen Regelungen vor.

Die Volksinitiative wurde 2017 vom Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lanciert. Dem Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Die Investitionen des Parlaments in die Ausbildung würden verpuffen, weil über 40 Prozent der Pflegenden nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aussteigen würden. Es fehlten Massnahmen, die die Pflegequalität sichern und die Arbeitsbedingungen verbessern würden.

Die Ärztinnen- und Ärztevereinigung FMH unterstützt die Pflegeinitiative. Der Gegenvorschlag von Parlament und Landesregierung sei unzulänglich. Die Festlegung, wie viele Pflegekräfte auf wie viele Patienten entfallen müssen, unterbleibe. Damit bleibe der Gegenvorschlag wirkungslos.

Von den Parteien haben SP, Grüne, Grünliberale und EVP ihre Unterstützung zugesagt. Die Mitte-Partei hat Stimmfreigabe beschlossen.

Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments argumentieren, dass Massnahmen gegen den Pflegenotstand am besten auf Gesetzesebene ergriffen werden. Dies ginge schneller, als wenn eine Volksinitiative zuerst vom Parlament umgesetzt werden müsse.

Die Arbeitsbedingungen und die Löhne sollen weiterhin in Verantwortung der Arbeitgeber und der Kantone bleiben. Diese würden die Verhältnisse vor Ort am besten kennen.

Die Pflege sei ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung, die bereits in der Verfassung verankert ist. Bundesrat und Parlament wollen die Pflege nicht noch gesondert erwähnen, weil damit eine Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung erhalten würde.

SVP, FDP und EDU lehnen die Initiative ab und unterstützen den Gegenvorschlag. Auch der Krankenkassenverband Santésuisse und der Spitalverband H+ lehnen die Initiative ab.

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