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Parlament will ungerechtfertigt Betriebene besser schützen

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Bern,

Das Parlament will Personen, die ohne Grund betrieben werden, besser schützen und hat eine entsprechende Vorlage einstimmig gutgeheissen.

Ständerat Bern
Der Ständerat hat am Mittwoch einstimmig und diskussionslos eine entsprechende Änderung des Landesversorgungsgesetzes gutgeheissen. (Archivbild) - media-parl.ch

Das Parlament will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser schützen. Ihr Recht, um Nichtbekanntgabe ihrer Betreibungen gegenüber Dritten zu ersuchen, wird gestärkt. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage einstimmig gutgeheissen.

Ausgearbeitet hatte diese die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen. Konkret enthält die Vorlage Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Die RK-N war aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden aktiv geworden. Betriebene könnten sich heute nicht genügend gegen ungerechtfertigte oder gar schikanöse Betreibungen schützen, begründete die Kommission die Gesetzesrevision.

Gesetzliche Änderung zur Verbesserung der Aussagekraft von Betreibungsauskünften

Nach geltendem Recht werden sämtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags könne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, so die Kommission. Die Gesetzesänderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsauskünfte verbessern.

Das Parlament schrieb deshalb einerseits explizit fest, dass auf Gesuch der betriebenen Person hin nicht mehr alle Betreibungen Dritten zur Kenntnis gebracht werden dürfen. Voraussetzung für die Nichtbekanntgabe ist, dass der Gläubiger erfolglos versucht hat, zu belegen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.

Zweitens wird klargestellt, dass auch nach Ablauf eines Jahres ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung gestellt werden kann. Das Bundesgericht legte bisher Fristen im Gesetz so aus, dass eine Jahresfrist entstanden ist, die das Parlament nicht wollte.

Weitere Reformen und Senkung von Gebühren in Aussicht

Weitere kleine Reformen im Betreibungswesen stehen bevor. Der Ständerat hiess am Mittwoch auch eine abgeänderte Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) gut. Demnach sollen die Betreibungsgebühren gesenkt werden. Der Bundesrat ist damit einverstanden und stellte eine «punktuelle Senkung» in Aussicht.

Umgekehrt könnten bestimmte Dienstleistungen im Konkurswesen auch teurer werden. Nein sagte die kleine Kammer zu einer Standesinitiative des Kantons Genf, welche die automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen fordert.

Die heute geltende Fünfjahresfrist für eine Löschung des Eintrags im Betreibungsregister steht dennoch auf dem Prüfstand. Der Bundesrat schlägt neue Sanierungsverfahren für überschuldete Personen vor. Das Parlament wird sich bald dazu äussern können.

Kommentare

User #5190 (nicht angemeldet)

Betreibungen sollten, wie in anderen Ländern auch, nur mit gerichtlichem Exekutionstitel eingebracht werden können und nicht von jeder Privatperson nach Lust und Laune. Ausserdem gehören hohe Strafen und Schadenersatzforderungen für jede ungerechtfertigte Betreibung bzw. nicht entfernte Einträge in den Registern.

Huldrych Ammann

Ungerechtfertigt Betreibende sollten auf Schadenersatz verklagt werden können. Und Betreibungen, für die Rechtsvorschlag erhoben wurden, sollten bei Anfragen „unsichtbar“ sein, solange der Anspruch unklar ist.

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