Am Dienstag wurde eine Motion vom Ständerat gutgeheissen. Darin werden Rechtsgrundlagen für den Einsatz eines Fach-Krisenstabes gefordert.
Ständerat
Der Ständerat bei einer Debatte der diesjährigen Herbstsession. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament verlangt aufgrund der Corona-Pandemie Rechtsgrundlagen für Fach-Krisenstäbe.
  • Eine entsprechende Motion wurde am Dienstag vom Ständerat gutgeheissen.

Der Bundesrat soll, mit Blick auf künftige Krisen und als Lehre aus der Covid-19-Pandemie, Rechtsgrundlagen zur Einsetzung eines Fach-Krisenstabes ausarbeiten. Das verlangt das Parlament. Der Ständerat hat am Dienstag mit 24 zu 20 Stimmen eine entsprechende Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) gutgeheissen.

Der Nationalrat hatte in der vergangenen Woche bereits einen gleichlautenden Vorstoss angenommen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen hatten die Motionen im Mai eingereicht. Sie taten dies im Zusammenhang mit einem Bericht. Darin kritisierten sie die zu passive Rolle und unkoordinierte Massnahmen des Bundes zum Beginn der Pandemie.

Verbesserter Einstieg in eine allfällige Krise in Planung

Die mit der Motion geforderten Rechtsanpassungen betreffen die Einsetzung des Krisenstabes sowie die Festlegung von dessen Aufgaben. Auch finanzielle und personelle Ressourcen und die Kommunikation werden thematisiert.

Thurnherr
Walter Thurnherr vor seiner Wahl zum Bundeskanzler der Schweiz im Jahr 2015. - Keystone

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, auch wenn er das Anliegen für berechtigt hält. Er will die Krisenorganisation insgesamt unter die Lupe zu nehmen. Arbeiten, um den Einstieg in eine Krise zu verbessern, seien bereits im Gang, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr.

Bis Ende März 2023 sollen das Verteidigungsdepartement und die Bundeskanzlei ein Aussprachepapier mit Varianten für eine Verbesserung des Krisenmanagements vorlegen. Darin eingeschlossen sind nach Angaben des Bundesrats auch Fach-Krisenstäbe.

Kritische Gesamtbilanz zur Pandemie wird erwartet

Der Ständerat verlangt zudem vom Bundesrat, bis 2023 mit allen betroffenen Akteuren «eine kritische Gesamtbilanz» zu erstellen. Den gleichen Auftrag hat die Regierung bereits vom Nationalrat erhalten.

Der Bundesrat soll prüfen, welche Änderungen an den das Krisenmanagement betreffenden Rechtsgrundlagen, Vorgaben, Weisungen, strategischen Plänen und Konzepten nötig sind. Der Bundesrat hatte auch hier Ablehnung beantragt, aufgrund der laufenden Arbeiten.

«Ich plädiere generell dafür, weniger Berichte zu schreiben, dafür bekannte Empfehlungen ehrlich umzusetzen», sagte Thurnherr. Es sei mittlerweile genügend bekannt, was in der Corona-Krise gut gelaufen sei und was weniger gut. «Wir müssen nun die Lehren ziehen.»

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