Übernachtungsgäste: Muss ich das dem Vermieter melden?
Muss man dem Vermieter Besuch und Übernachtungen des Freundes oder der Freundin melden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Wenn ich meine Wohnung allein gemietet habe, wie oft darf mein Freund oder meine Freundin bei mir übernachten?

Muss ich die Übernachtungen dem Vermieter melden und gibt es eine maximale Anzahl von Übernachtungen, die erlaubt sind?
Du brauchst keine Zustimmung deines Vermieters
Wenn du die Wohnung allein gemietet hast, darf dein Partner oder deine Partnerin jederzeit und so oft bei dir übernachten, wie ihr möchtet. Dies gehört zum normalen Nutzungsrecht.
Du darfst persönliche und soziale Kontakte in deiner Wohnung pflegen und benötigst dafür keine Zustimmung des Vermieters.
Eine zeitliche Obergrenze gibt es nicht.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






