Transparenz im Parlament
Transparenz bei Nebeneinkünften bleibt im Parlament umstritten. Ein neuer Lobbywatch-Bericht zeigt Unterschiede zwischen Parteien, Kammern und Generationen.

Politikerinnen und Politiker bleiben bei Nebeneinkünften oft zurückhaltend. Nur knapp jedes zweite Ratsmitglied legt Vergütungen ganz oder teilweise offen, berichtet das «SRF».
Die Unterschiede zwischen den Parteien fallen deutlich aus. Die FDP gilt als intransparenteste Partei, gefolgt von der Mitte, sagt Reto Nägeli.
Bei der FDP gaben 64 Prozent keine Antwort auf die Anfrage zur Vergütungstransparenz. Die Grünen liegen mit 68 Prozent totaler und 20 Prozent teilweiser Transparenz vorn, berichtet das «SRF».
Kammern und Generationen im Vergleich
Auch zwischen Nationalrat und Ständerat gibt es Unterschiede bei der Transparenz. Ständerätinnen und Ständeräte seien verschwiegener, unter anderem wegen geringerer Arbeitsbelastung.
Studien gehen von rund 90 Prozent Pensum im Nationalrat und 70 Prozent im Ständerat aus. Gleichzeitig hätten Ständeräte pro Kopf mehr bezahlte Mandate.
Beim Alter zeigt sich ein klarer Generationeneffekt. Bis 39-Jährige seien transparenter als 40- bis 69-Jährige, während über 70-Jährige ebenfalls sehr offen seien.
Freiwilligkeit und bestehende Regeln
Ob jemand nur Teile offenlegt, bleibt laut Lobbywatch eine individuelle Entscheidung. Einige deklarieren Mandate wie Verwaltungsratsrollen, aber nicht den Lohn aus ihrer beruflichen Tätigkeit,
Lobbywatch fordert deshalb eine Offenlegungspflicht für Vergütungen von Mandaten. «Freiwillige Transparenz hat ihre Grenzen», sagt Nägeli laut dem «SRF».
Die Bundesversammlung kennt bereits eine Offenlegungspflicht für Interessenbindungen, aber ohne Einkommensbeträge. Ratsmitglieder müssen Tätigkeiten und Mandate melden, und die Parlamentsdienste publizieren ein öffentliches Register, so laut «Parlament.ch».
Seit 2019 Regularien für mehr Transparenz
Seit 2019 müssen Ratsmitglieder zudem Arbeitgeber und Funktion nennen und angeben, ob Mandate bezahlt sind.
Für die Vollständigkeit sind die Ratsmitglieder verantwortlich, bei schweren Verstössen sind Disziplinarmassnahmen möglich.
Zusätzlich werden auch Zutrittsberechtigte und persönliche Mitarbeitende in Registern erfasst und teils online publiziert. Das hält ein Faktenblatt der Parlamentsdienste fest.












