Bundesrat will Verbot von Nazi-Symbolen
Nationalsozialistische Symbole sollen hierzulande nicht mehr öffentlich gezeigt werden dürfen. Der Entscheid über das nötige Spezialgesetz liegt beim Parlament.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat am Freitag eine Vorlage verabschiedet.
- Demnach soll das öffentliche Zeigen von nationalsozialistischen Symbolen verboten werden.
- Das Parlament entscheidet nun diesbezüglich über ein Spezialgesetz.
Das Parlament entscheidet über ein Spezialgesetz, dass das öffentliche Zeigen von nationalsozialistischen Symbolen verbietet. Bei Verstössen drohen Bussen. Der Bundesrat hat die Vorlage am Freitag verabschiedet.
Nazi-Symbole stünden für eine menschenverachtende Ideologie. Diese widerspreche den Grundwerten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, schrieb der Bundesrat zur am Freitag verabschiedeten Botschaft.
Heute ist das Zeigen solcher Symbole nur strafbar, wenn gleichzeitig für die dazugehörende Ideologie geworben wird.

Untersagt werden sollen nicht nur Hakenkreuz und Hitlergruss, sondern auch abgewandelte Symbole, etwa Gesten, Grussformeln und Tätowierungen. Als öffentlicher Raum sollen auch das Internet und audiovisuelle Medien gelten.
Einschlägige Zahlencodes hingegen – etwa 88 – sollen ausgenommen sein, wegen ihrer Mehrdeutigkeit. Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung in diesem Punkt angepasst. Ausnahmen gibt es auch für schulische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke.










