Bundesrat will Schwarzarbeit effizienter bekämpfen
Der Bundesrat will die Schwarzarbeit in der Schweiz besser bekämpfen. Mit diesem Ziel vor Augen plant er, die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und den kantonalen Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern auszubauen.

Am Freitag hat die Landesregierung die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit in eine Vernehmlassung geschickt. Wie der Bundesrat dazu mitteilte, kommt er damit einer im Parlament angenommenen Motion des Bündner Mitte-Nationalrats Martin Candinas nach.
Candinas argumentierte in seinem Vorstoss, mit einer besseren Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Behörden könnten unter anderem so genannte «Firmenvernichter» besser identifiziert, kontrolliert und bekämpft werden.
In der Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat auch vor, ein Anliegen aus dem Vollzug des genannten Gesetzes Rechnung zu tragen. Künftig soll das Gesetz ermöglichen, dass die zuständigen Behörden ein direktes Einsichtsrecht in die Daten des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen erhalten.
Dies soll es den Behörden bei Kontrollen ausserhalb eines Betriebs, zum Beispiel auf Baustellen, künftig erleichtern, die Identität der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anhand angetroffener Firmenfahrzeuge zu überprüfen.
Schliesslich will die Landesregierung auch eine bei der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) entstandene Lücke schliessen.
Damit sollen die zuständigen Durchführungsstellen im Bereich der Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unterschiede melden dürfen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober.










