Ab 2026 können Armeeangehörige und Zivilschutzleistende ihre Anmeldungen für Erwerbsersatz digital einreichen.
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Ein Mann sitzt an einem Laptop. (Symbolbild) - Keystone

Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte am Mittwoch der Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hatte beantragt, dem Nationalratsbeschluss aus der Frühlingssession zu folgen. «Der Bürokratieaufwand sinkt massiv», sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU).

Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Stellen für die Durchführung der Erwerbsersatzordnung (EO) administrativ entlasten. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatzgelder verkürzt werden.

Einsparpotenzial dank neuer Technologie

Dies dürfte zu erheblichen Einsparungen bei Arbeitgebern und bei kantonalen Ausgleichskassen führen. Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von vier bis fünf Millionen Franken für die Einführung des Systems zur Erfassung der Anmeldungen.

Hinzu kämen 0,2 Millionen Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparten Arbeitgeber 4,5 Millionen und Ausgleichskassen 2,1 Millionen Franken pro Jahr, rechnete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor.

Die EO kompensiert den Verdienstausfall während der Dienstleistung in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst sowie während der Ausbildungen von «Jugend und Sport» und in Jungschützenleiterkursen. Laut Parlamentsunterlagen werden in der Schweiz pro Jahr rund 590'000 Anmeldeformulare bearbeitet – rund 330'000 betreffen die Armee.

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