Das Parlament will die Stiefkindadoption erleichtern – auch für gleichgeschlechtliche Paare: Ein einjährige Pflegeverhältnis ist nicht mehr Bedingung.
Ständerat Adoption Stiefkinder
Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat ein Gesetz zur Vereinfachung der Stiefkindadoption verabschiedet. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Nationalrat möchte auch der Ständerat die Stiefkindadoption erleichtern.
  • Dafür soll künftig die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen.
  • Die Anpassung der Stiefkindadoption soll homosexuelle Partnerschaften gleichstellen.

Das Parlament will die Stiefkindadoption erleichtern. Dafür soll die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen. Das hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat entschieden.

Die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung soll entfallen, unter Bedingungen: Wenn ein leiblicher Elternteil bereits seit Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt. Nichts wissen wollte die grosse Kammer dagegen von einem verstärkten Rechtsschutz für im Ausland durch Fortpflanzungsmedizin oder Samenspende gezeugte Kinder.

Gleichstellung für homosexuelle Partnerschaften

Die Anpassungen bei der Stiefkindadoption sind Folge der «Ehe für alle» und stellen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleich. Es gehe darum, die Interessen des Kindes abzusichern, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat.

Ständerat Stiefkindadoption
Die Anpassung der Stiefkindadoption soll homosexuelle Partnerschaften mit heterosexuellen gleichstellen. (Symbolbild) - Keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hielt in ihrer Motion fest: Bleibe es bei der Voraussetzung, wäre das Kind zwei Jahre lang rechtlich ungenügend geschützt, wenn Pflegeverhältnis und Verfahren eingerechnet werden. Das benachteilige es gegenüber Stiefkindern heterosexueller Paare und könne beim Tod eines Elternteils dramatische Auswirkungen haben.

Verstärkter Rechtsschutz für Fortpflanzungsmedizin chancenlos

Eine weitere Motion der Rechtskommission mit derselben Stossrichtung wurde allerdings abgelehnt: Diese wollte eine Besserstellung auch für im Ausland mithilfe von Fortpflanzungsmedizin oder Samenspende gezeugter Kinder homosexueller Paare erreichen. Bei heterosexuellen Paaren gilt der Mann gewöhnlich als Vater und das Kind hat von Geburt an zwei Elternteile.

Keller-Sutter widersetzte sich zusammen mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Mehrheit des Ständerats dieser Ausdehnung der Elternschaftsvermutung. Es gebe international keine Standards bei den Daten. Gerade bei der Samenspende im Ausland sei die Äquivalenz nicht gegeben und eine Überprüfung manchmal schwierig.

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