Parlament entscheidet über zwei Anti-Windkraft-Initiativen
Der Bundesrat lehnt zwei Volksinitiativen zur Einschränkung des Baus von Windkraftanlagen ohne Gegenvorschlag ab. Er hat am Freitag seine Botschaft ans Parlament zu den beiden Initiativen verabschiedet.

Dabei geht es um die Volksbegehren mit den Titeln «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative) und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» (Gemeindeschutz-Initiative). Die Landesregierung ist der Ansicht, die Initiativen würden die Stromversorgung im Winter gefährden.
Die Waldschutz-Initiative richtet sich gegen das Bauen von Windparks in oder bei Wäldern. Anlagen mit weniger als 150 Metern Abstand zu Wäldern und Waldweiden müssten zudem abgebrochen werden, wenn sie nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden.
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert ihrerseits, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner von Gemeinden sowie Nachbargemeinden, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, über ein solches Projekt abstimmen können. Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden, bedürften der nachträglichen Zustimmung durch die Stimmberechtigten.
Die Windenergie sei ein Pfeiler für die Versorgungssicherheit der Schweiz im Winter, da Windkraftanlagen besonders im Winter Strom produzierten, hiess es im Communiqué des Bundesrats vom Freitag. Die Schutzinteressen des Waldes seien bereits im geltenden Recht ausreichend berücksichtigt. Auch die geforderte Mitsprache der Bevölkerung sei schon heute gewahrt.
Hinter den Volksbegehren steht ein Verein um den bekannten Windkraft-Gegner Elias Vogt. Die grossen Umweltverbände Birdlife Schweiz, Greenpeace, Pro Natura, Schweizerische Energiestiftung, VCS und WWF lehnen die Initiativen ab, wie sie bereits Anfang Juni klarmachten. Es gehe auch um Rechtssicherheit für laufende Projekte, doppelte die Energiestiftung am Freitag nach.










