Bundesrat

    Päpstliche Schweizergarde soll weiterhin Militärersatzsteuer zahlen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde sollen nicht von der Wehrpflichtersatzabgabe entbunden werden. Das fordert der Bundesrat.

    Päpstliche Schweizergarde
    Schweizergardisten stehen in Reih und Glied. - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Schweizergardisten leisten in Vatikanstadt keinen Einsatz für die Schweizer Armee.
    • Daher müssen sie für den verpassten Dienst aufkommen, hält der Bundesrat fest.
    • Das Parlament wird entscheiden, ob die Mitglieder von der Zahl-Pflicht befreit werden.

    Die Päpstliche Schweizergarde soll weiterhin Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen. Der Bundesrat lehnt eine neue Ausnahmeregelung ab, wie sie die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (SIK-N/S) fordern.

    Anstoss für eine mögliche Praxisänderung gab eine parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor.

    Er fordert, dass die Mitglieder der Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind. Sie leisteten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, argumentieren die Befürworter des Vorschlags.

    Parlament wird entscheiden

    Der Bundesrat hält entgegen: dass die Päpstliche Schweizergarde in Vatikanstadt keinen Einsatz für die Schweizer Armee, sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat leisteten. Die Gardisten übten auch keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe erlauben würde.

    Eine Ausnahme stelle eine klare Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung dar. Dies heisst es in der Stellungnahme des Bundesrats vom Mittwoch weiter. Dies, weil nur Schweizer, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen, zum Dienst für den Staat Vatikanstadt zugelassen sind.

    Entscheiden wird schliesslich das Parlament. In vergangenen Revisionen der Militärgesetzgebung hatte es darauf verzichtet, eine solche Ausnahmeregelung einzuführen. Nun könnte sich der Wind gedreht haben. Die Mehrheitsverhältnisse in der federführenden Nationalratskommission sprechen deutlich für eine Praxisänderung.

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