Bundesrat lehnt Handy-Verbot für unter 12-Jährige ab
Mitte-Politiker wollten Verkauf und Abos für Unter-Zwölfjährige verbieten. Dem Bundesrat geht das zu weit – auch wegen der Elternrechte.

Das Wichtigste in Kürze
- Mitte-Politiker wollen Smartphones für Kinder unter zwölf Jahren stark einschränken.
- Der Bundesrat anerkennt das Problem, lehnt die Motion aber klar ab.
- Er sieht darin einen starken Eingriff in die Erziehungsfreiheit der Eltern.
Die Mitte-Nationalräte Regina Durrer und Giorgio Fonio wollen Kinder unter zwölf Jahren stärker vor übermässiger Smartphone-Nutzung schützen. Der Bundesrat soll ein Gesetz ausarbeiten, das den Verkauf von Smartphones und Nutzungsabos an unter Zwölfjährige verbietet.
Zudem fordern die Parlamentarier in ihrer Motion eine Altersprüfung beim Verkauf und voreingestellte Jugendschutzfunktionen auf neuen Geräten. Auch brauche es digitale Alterskontrollen für zentrale Smartphone-Funktionen und Apps.
Zur Begründung verweisen Durrer und Fonio auf mögliche Folgen für die Gesundheit von Kindern. Eine frühe und lange Bildschirmzeit könne Bewegungsmangel, Haltungsprobleme und visuelle Ermüdung begünstigen. Auch der Schlaf könne leiden, wenn Kinder Smartphones abends oder nachts nutzten.
Zudem könne eine frühe Smartphone-Nutzung laut Motion «zentrale Aspekte der psychischen Gesundheit negativ beeinflussen». Genannt werden Konzentration, emotionale Selbstregulation und soziale Kompetenzen.
Bundesrat warnt vor einem Eingriff in die Familie
Der Bundesrat stellt sich nun aber gegen die Forderung. Zwar anerkennt er die wachsende Bedeutung digitaler Medien im Kindesalter und die damit verbundenen Risiken. Der Schutz von Kindern vor problematischer Nutzung sei «ein legitimes und wichtiges Anliegen».
Ein Verkaufsverbot für Smartphones und Abos an Kinder unter zwölf Jahren gehe dem Bundesrat aber zu weit. Es wäre ein «wesentlicher Eingriff, unter anderem in die Erziehungsautonomie der Eltern».
Zudem zweifelt die Landesregierung an der praktischen Umsetzung. Es stellten sich Fragen der «Umsetzbarkeit und Wirksamkeit». Ein Verbot könne leicht umgangen werden, etwa wenn Eltern Geräte oder Abos für ihre Kinder kauften. Dies sei schon heute häufig der Fall.
Teile des Anliegens seien ausserdem bereits Gegenstand laufender Arbeiten. Der Bundesrat prüft im Rahmen zweier Postulate, ob Altersschranken für soziale Netzwerke und weitere Schutzmassnahmen sinnvoll sind.
Auch beim geplanten Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen wird der Jugendschutz diskutiert. Darüber will der Bundesrat nach Auswertung der Vernehmlassung entscheiden. Die Motion lehnt er ab.















