Bundesrat bewilligt Strafverfahren im Fall NDB
Der Bundesrat gibt den Ermittlungen in der Spionage-Affäre beim NDB grünes Licht. Somit entscheidet sich die Landesregierung für Aufklärung.

Das Wichtigste in Kürze
- Teils sensible Daten sollen vom NDB nach Russland geflossen sein.
- Der Bundesrat bewilligt die Ermittlungen in dem Fall.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll sensible Daten mit privaten Cybersicherheitsfirmen geteilt haben. Darunter: die umstrittene russische Firma Kaspersky.
So sollen die Daten schliesslich in die Hände des russischen Geheimdienstes geraten sein.
Aufgrund der Russland-Affäre hat die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND) Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) eingereicht. Dies unter anderem wegen Verdachts auf Spionage.
Die Bundesanwaltschaft sah einen Anfangsverdacht als gegeben. Ob die heiklen Ermittlungen aufgenommen werden dürfen, musste aber der Bundesrat entscheiden.
Denn ein Verfahren wegen Verdachts auf Spionage-Delikte könnte dem Ruf des NDB schaden. Das würde dann potenziell die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erschweren.
Der Bundesrat hat den Ermittlungen trotzdem zugestimmt und sich somit für Aufklärung entschieden, wie «SRF» berichtet. Die entsprechenden Bestätigungen liegen der Nachrichtenagentur SDA inzwischen vor.
Beweise gesichert
«Das EJPD hat das Gesuch der Bundesanwaltschaft dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat es in seiner Sitzung vom 13. Juni gutgeheissen», heisst es vom Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Das Ermächtigungsgesuch wurde laut der BA aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat sowie mutmasslichen politischen Nachrichtendienst eingereicht.
Die letzten beiden Delikte können mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Bis zum Entscheid des Bundesrats verging mehr als ein halbes Jahr. In dieser Zeit trafen die Strafverfolger parallel zum Ermächtigungsgesuch sichernde Beweis-Massnahmen, so die Bundesanwaltschaft. Ob es beim NDB oder dessen Angestellten im Zuge dessen Hausdurchsuchungen gab, ist nicht bekannt.
Die Ermittlungen werden formell gegen Unbekannt geführt. Der NDB hält gegenüber «SRF» fest, man werde der Bundesanwaltschaft «uneingeschränkt zur Verfügung stehen».