Mit einem Gesetz soll die Biodiversität in der Schweiz besser geschützt werden. Dies beschloss die Umweltkommission des Nationalrats.
Biodiversität
Die Biodiversität soll genauer überwacht werden. - sda - WSL/Martin Fellendorf
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang 2020 wurde die «Biodiversitätsinitiative» eingereicht.
  • Dazu hat die Urek-N nun einen indirekten Gegenentwurf ausgearbeitet.
  • Mit einem klaren Gesetz will die Kommission Klarheit schaffen.

Die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) will mit einem Gesetz die biologische Artenvielfalt in der Schweiz besser schützen. Die schützenswerten Flächen will sie im Gesetz genau regeln.

Die Urek-N verständigte sich mit 16 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf einen indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative. Dies teilte wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Damit folgt die Kommission inhaltlich weitgehend den Vorschlägen, die der Bundesrat im März als Alternative zur Initiative präsentiert hat.

Kernfläche der ökologischen Infrastruktur

Die Regierung schlägt vor, dass ab 2030 17 Prozent der Landesfläche als sogenannte Kernfläche der ökologischen Infrastruktur zur Verfügung stehen. Heute sind dafür 13,4 Prozent vorgesehen. Die ökologische Infrastruktur ist ein landesweites Netzwerk von Flächen, welche für die Biodiversität wichtig sind. Erreicht werden soll die erweiterte Fläche mit der Ergänzung regionaler und lokaler Biotope oder dem Ausbau von Waldreservaten.

Anders als der Bundesrat will die Kommission aber nicht, dass der Bund bestimmt, was als Kerngebiet gilt. Stattdessen sollen die Gebiete direkt im Gesetz festgelegt werden. Mit klaren Definitionen will die Kommission Klarheit schaffen.

Biodiversitätsgebiete

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, sogenannte Biodiversitätsgebiete festzulegen, welche die biologische Vielfalt erhalten und fördern, gleichzeitig aber genutzt werden können. Diese Gebiete wiederum soll der Bundesrat mit den Kantonen festlegen. Dabei müssten die Interessen der Versorgungssicherheit insbesondere betreffend der Ernährung und Energie berücksichtigt werden.

Daneben sieht der Bundesrat vor, die Qualität und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur zu fördern. Dies ist auch ein Anliegen der Initiantinnen und Initianten.

Ziel ist es, dass sich Städte und Gemeinden an neue Anforderungen anpassen und gleichzeitig ihre historischen Eigenarten bewahren können. Die Kommission schlägt aber vor, dies aus dem Entwurf zu streichen. Stattdessen soll der Bundesrat dieses Anliegen in der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 aufnehmen.

Massnahmen zu Arten- und Lebensraumförderung

Daneben hat die Kommission weitere Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung im Bereich der Jagd und der Fischerei beschlossen. Davon betroffen sind Regeln zu den Wasser- und Zugvogelreservaten, den Jagdbanngebieten und den überregionalen Wildtierkorridoren. Auch die Lebensräume von Wassertieren müssten in den verschiedenen Gesetzen angepasst werden.

Die Biodiversitätsinitiative empfiehlt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme. Die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» wurde Anfang September 2020 eingereicht.

Sie will Bund und Kantone dazu verpflichten, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Sie fordert dafür mehr Flächen und mehr Gelder.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratRegierungEnergieWasserNaturJagdBiodiversitätGesetzUmweltkommission