Nationalratskommission will Biodiversität gesetzlich fördern
Künftig soll mehr Fläche für Tiere und Pflanzen zur Verfügung stehen. Wie der Bundesrat will auch die zuständige Nationalratskommission die biologische Artenvielfalt und die baukulturellen Qualitäten in der Schweiz besser schützen - mit einem Gesetz.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) ist mit 15 zu 10 Stimmen auf den Gegenentwurf des Bundesrats zur Biodiversitätsinitiative eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Regierung schlägt mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes beispielsweise vor, dass künftig 17 statt wie heute 13,4 Prozent der Fläche als Raum für Tiere und Pflanzen zur Verfügung stehen sollen.
Erreicht werden soll die erweiterte Fläche mit der Ergänzung regionaler und lokaler Biotope oder dem Ausbau von Waldreservaten. Zudem sollen die bestehenden nationalen Schutzgebiete wo nötig saniert werden. Die Erhöhung der gesetzlich geschützten Fläche soll in allen Landesteilen und für alle Lebensraumtypen die notwendige Fläche für die biologische Vielfalt sichern.
Laut der Mehrheit in der Urek-N befindet sich die Biodiversität derzeit in einem schlechten Zustand. Handlungsbedarf sei gegeben. Bei der Beratung der Vorlage müssten Lösungen gefunden werden, die den verschiedenen Ansprüchen von Energieversorgung, Klimaschutz und Schutz der Biodiversität Rechnung tragen.
Für die Kommissionsminderheit steht die Sicherung der Energieversorgung an erster Stelle. Sie befürchtet, dass die Massnahmen des Gegenvorschlages den Bau und Ausbau von Anlagen für die Energieproduktion verhindern, wie es in der Mitteilung heisst. Ausserdem gehe das angestrebte Flächenziel zur Förderung der Biodiversität auf Kosten der Landwirtschaft und gefährde die Selbstversorgung der Schweiz.
Die Detailberatung zur Vorlage setzt die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt fort.