Wie der Ständerat sprach sich auch die zuständige Nationalratskommission für die Pläne des Bundesrats zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik aus.
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Das Parlament hat keine Klimaziele in der Agrarpolitik gesetzt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch der Nationalrat begrüsst den künftigen Weg der Landwirtschaft.
  • Klimaziele sollen aber nicht im Landwirtschaftsgesetz verankert werden.

Wie der Ständerat begrüsst auch die zuständige Nationalratskommission die Pläne des Bundesrats zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Ebenfalls im Einklang mit der kleinen Kammer sollen im Landwirtschaftsgesetz keine Klimaziele verankert werden.

Rot-Grün hatte dies bereits im Ständerat vergeblich gefordert. Konkret ging es um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Auch die Verankerung eines Ausbaupfads für das Tierwohl scheiterte in der Wintersession.

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) wird diesen durchaus berechtigten Anliegen auch ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage genügend Rechnung getragen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ebenso spricht sich die Kommission gegen die Anpassung oder gar die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die Absatzförderung aus.

Zweite Etappe der Umsetzung

Die Kommission will die Detailberatung zur Vorlage an ihrer nächsten Sitzung von Ende Januar abschliessen. Geplant ist, dass der Nationalrat sich in der Frühjahrssession mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) befassen wird.

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Das Tierwohl ist manchen Organisationen in ihren Stellungnahmen zur neuen Agrarpolitik ein wichtiges Anliegen. (Symbolbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

Der Bundesrat skizziert darin den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat er die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.

Die Botschaft bildet die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren die bereits bewilligten Massnahmen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Die dritte Etappe soll eine weitergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll dann das gesamte Ernährungssystem stehen.

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