«Sarah hat Recht»: Muss ich für Schulden meines Ehepartners haften?
Voreheliche Schulden gehen zu Lasten des jeweiligen Ehepartners. Trotzdem können sie Auswirkungen auf die Ehe haben. Wie, erklärt Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Ehepartner haftet für die eigenen Schulden und mit dem eigenen Vermögen.
- Für Schulden, die die Ehefrau schon vor der Ehe hatte, haftet der Ehepartner nicht.
- Aufgrund der ehelichen Beistandspflicht kann es jedoch zu grösseren Belastungen kommen.
Ich will heiraten. Hafte ich für Schulden meiner Ehefrau, welche sie schon vor unserer Ehe hatte?
Jeder Ehepartner haftet für die eigenen Schulden
Nein, für die Schulden, welche die Ehefrau bereits vor der Ehe hatte, haften Sie als Ehepartner nicht.
Jeder Ehepartner haftet grundsätzlich nur für die eigenen Schulden und nur mit dem eigenen Vermögen. Der gewählte Güterstand bei der Eheschliessung (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) hat keinen Einfluss auf die Haftung.

Es ist jedoch zu beachten, dass die vorehelichen Schulden Ihrer Ehepartnerin Sie indirekt betreffen können. Bei einer verheirateten Schuldnerin, also Ihrer Ehefrau, darf ein grösserer Teil des Lohns gepfändet werden als bei einer unverheirateten Schuldnerin.
Im Blick haben: Eheliche Beistandspflicht
Dies kann dazu führen, dass Sie als Ehepartner einen grösseren Teil an die gemeinsamen Lebenskosten beitragen müssen. Dies ist aufgrund der ehelichen Beistandspflicht zulässig.
Das heisst, auch wenn ein Ehepartner nicht direkt für voreheliche Schulden des anderen haftet, können diese Schulden indirekte finanzielle Folgen für den anderen Ehepartner haben.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.