Kinder mit Behinderungen sollen nach dem Willen des Nationalrats auch bei Übernachtungen in einem Heim Anspruch auf die volle Hilflosenentschädigung der IV haben. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern die Kosten für den Heimaufenthalt selber tragen. Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine entsprechende Motion ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) angenommen.
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Sitzung im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone

Der Nationalrat fällte seinen Entscheid mit 154 zu 23 Stimmen bei sieben Enthaltungen. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Die Motion geht an den Ständerat.

Eltern, die Kinder mit Einschränkungen zuhause betreuten, bräuchten gelegentlich eine Auszeit, sagte Kommissionssprecherin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Es könne nicht sein, dass Eltern, die ihr Kind zuhause betreuten, bestraft würden. Im Gegenteil, sie sollten Wertschätzung spüren.

Die derzeitige Praxis der Verwaltung sehe in solchen Fällen eine Kürzung der Hilflosenentschädigung auf ein Viertel vor, kritisierte die Mehrheit der SGK-N. Dies laufe dem Ziel zuwider, Hürden für die Nutzung von Entlastungsangeboten abzubauen und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Betreuung zu verbessern. Diese Angebote seien für die betroffenen Eltern, die eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe übernähmen, sehr bedeutend.

Es gehe um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, sagte Benjamin Roduit (Mitte/VS) ebenfalls namens der Kommission. Die Kosten seien vernachlässigbar.

Entlastungsangebote hülfen, die Erwerbsfähigkeit betroffener Eltern zu erhalten, argumentierte die Befürworterseite. Zudem könnten dauerhafte Heimeintritte und Fremdplatzierungen von Kindern verhindert werden.

Ursprünglich hatte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage im Parlament darauf verwiesen, dass auch bei Eingliederungsmassnahmen die Hilflosenentschädigung auf ein Viertel gekürzt werde. Eine SVP-Minderheit der Kommission wollte daher von einer Neuregelung absehen. Man könne das System nicht immer weiter perfektionieren, ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen, sagte Thomas de Courten (SVP/BL).

Eine Mehrheit des Rates war aber der Ansicht, die Analogie sei falsch. Es gehe um Fälle, in denen Eltern die gesamten Kosten für Pflege und Betreuung trügen. Auch Sozialminister Alain Berset war der Ansicht, die bisherige Verwaltungspraxis setze beim falschen Kriterium an.

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