Nationalrat will höhere Familienzulagen weiterverfolgen
Die Mindestsätze für Kinder- und Ausbildungszulagen sollen erhöht werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Trotz starker Kritik in der Vernehmlassung will er an einer entsprechenden Vorlage seiner Sozialkommission festhalten.

Mit 109 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die grosse Kammer am Freitag die Behandlungsfrist für das Geschäft um zwei Jahre bis zur Sommersession 2028 verlängert. Eine knappe Kommissionsmehrheit hatte beantragt, die Vorlage abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgten nur die Mehrheit der SVP- und der FDP-Fraktion. Die Mehrheit der SP-, Mitte-, Grünen- und GLP-Fraktion wollte das Anliegen weiterverfolgen.
Angestossen hatte die Vorlage Marc Jost (EVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative, der beide zuständigen Kommissionen Folge gaben. Sie sieht eine Erhöhung der Kinderzulagen auf mindestens 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken vor.
Derzeit müssen alle Kantone Kinderzulagen von mindestens 215 Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren und Ausbildungszulagen von mindestens 268 Franken im Monat für 15- bis 25-Jährige in einer nachobligatorischen Ausbildung auszahlen. Seit 2009 sind Familienzulagen auf Bundesebene geregelt.
Die meisten Kantone, die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie weitere Organisationen lehnten den Vorentwurf in der Vernehmlassung ab. Sie argumentierten mit den Kosten und wollten nichts wissen von einer Lösung nach dem Giesskannenprinzip. Zudem würden höhere Mindestsätze den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken.
Die obsiegende Kommissionsminderheit führte den Kaufkraftverlust durch steigende Krankenkassenprämien und Mieten ins Feld. Höhere Familienzulagen könnten dies teilweise kompensieren.
Die zuständige Kommission kann die Arbeiten an der Vorlage nun fortführen. Danach sind die Räte am Zug.










