Nationalrat lehnt neue nationale Regeln im Umgang mit Feuerwerk ab
Das Sprengstoffgesetz wird vorderhand nicht mit neuen Regeln zum Umgang mit Feuerwerk ergänzt. Der Nationalrat hat am Freitag in der Schlussabstimmung den Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative abgelehnt. Die Initiative kommt damit alleine zur Abstimmung.

Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert.
Geplant war, das Zünden von Böllern künftig schweizweit zu verbieten. Damit sollte die Lärmbelastung für Mensch und Tier verringert werden. Zudem hätten nur noch ungefährliche Feuerwerkskörper – und nur noch in geringen Mengen – persönlich in die Schweiz eingeführt werden dürfen.
Den Urheberinnen und Urhebern der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» gingen die vom Parlament beschlossenen Regeln zu wenig weit. Sie kündigten an, an ihrem Begehren festzuhalten. Nun kann das Volk darüber abstimmen – ohne alternativen Gesetzestext.
Würde die Initiative angenommen, müsste das Parlament weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen. Das Anliegen geniesst gemäss Umfragen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt.










