Der Nationalrat will, dass sich die Schweiz der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für internationale Konzerne anschliesst. 2000 Unternehmen wären betroffen.
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Beat Walti, Fraktionschef der FDP, an einer Medienkonferenz in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz soll sich der globalen Mindeststeuer für internationale Konzerne anschliessen.
  • Diese beträgt 15 Prozent, 2000 Unternehmen wären in der Schweiz davon betroffen.
  • Der Nationalrat befürwortet diesen Schritt.

Die Schweiz soll sich nach dem Willen des Nationalrats der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für internationale Konzerne anschliessen. Die grosse Kammer ist am Donnerstag oppositionslos auf die entsprechende Vorlage eingetreten.

Auf bürgerlicher Seite hielt sich die Begeisterung für das Vorhaben in Grenzen. Die Reform sei alternativlos, befand aber etwa FDP-Fraktionssprecher Beat Walti (ZH). Die Schweiz könne sich den internationalen Regeln nicht entziehen – auch wenn die Pläne der OECD vom Standpunkt der volkswirtschaftlichen Effizienz zu kritisieren seien.

Setzte die Schweiz die Mindeststeuer nicht um, würden die zusätzlichen Steuern einfach in anderen Staaten erhoben, lautete der Tenor.

Die Ratslinke befürwortete dagegen die Eindämmung des internationalen Steuerwettbewerbs aus grundsätzlichen Überlegungen. Die Reform schiebe dem «race to the bottom» zwischen den Industrieländern einen Riegel.

2000 Unternehmen von Reform betroffen

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden.

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Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU. (Symbolbild) - Keystone

Die Detailberatung im Nationalrat ist noch im Gange. Umstrittenster Punkt ist die Verteilung der erwarteten Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen.

Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beantragt dem Plenum, den Bundesanteil auf 50 Prozent festzusetzen.

Damit ginge die grosse Kammer weiter als der Ständerat. Dieser hatte sich im September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Die anderen Kantone würden dabei über den Finanz- und Lastenausgleich indirekt profitieren.

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