Als Zweitrat hat der Nationalrat einer Reihe von Gesetzesänderungen zur Aufsicht der AHV, EO und Co. zugestimmt.
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Ein Mann zieht einen AHV-IV Versicherungsausweis aus seiner Brieftasche. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat stimmte heute einstimmig für die Modernisierung der AHV-Aufsicht.
  • Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession 2021 für das Vorhaben ausgesprochen.
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Das Bundesparlament will die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat einer Reihe von Gesetzesänderungen mit diesem Ziel zugestimmt.

Die grosse Kammer fällte ihre Entscheidung heute Donnerstag ohne Gegenstimme. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession 2021 für das Vorhaben ausgesprochen.

Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.

Differenzen zwischen National- und Ständerat

Der Handlungsbedarf war in Bezug auf AHV, EL und EO in der Debatte unbestritten. Es verbleiben allerdings Differenzen. Anders als die kleine Kammer ist der Nationalrat etwa dagegen, dass Entscheide in der Sozialversicherung künftig auf elektronischem Weg eröffnet werden können sollen.

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Der Schweizer Nationalrat. (Symbolbild) - Keystone

Die Vorlage erhält auch Neuregelungen in der 2. Säule. Zu reden gab insbesondere die Frage, ob die Entschädigung von Pensionsksassen-Vermittlern im Gesetz reguliert werden solle.

Einen Kompromiss schlägt der Nationalrat in der Frage vor, wer in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen dürfen soll. Er will Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen.

Geschäft geht zurück an Ständerat

Der Bundesrat wollte Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen gestrichen.

Die bundesrätliche Haltung wurde auch im Rat von einer Minderheit unterstützt. Es gebe keinen guten Grund, wieso Exekutivmitglieder in Aufsichtsgremien Einsitz nehmen sollten, sagte Dobler. Ein entsprechender Antrag fand jedoch ebenso wenig eine Mehrheit wie die Forderung der Ratslinken, Branchenvertreter von den Aufsichtsgremien auszuschliessen.

Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

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