Wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung wurde Oliver Skreinig, Ex-Direktor des Circus Royal, verurteilt. Die Strafe fiel höher aus, als erwartet.
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Circus-Royal-Direktor Oliver Skreinig bei einer Pressekonferenz des Circus Royal 2018 in Affoltern am Albis (Archivbild). - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Oliver Skreinig wurde wegen mehrfacher Misswirtschaft angeklagt.
  • Der Ex-Direktor des Circus Royal wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Ausserdem wurde ihm ein Tätigkeitsverbot auferlegt.

Der ehemalige Direktor des Circus Royal hat sich wegen mehrfacher Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung strafbar gemacht. Das Thurgauer Obergericht verurteilte ihn am Montag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Davon muss Oliver Skreinig sechs Monate absitzen, die anderen 18 Monate sprach das Gericht auf Bewährung aus.

Ausserdem wurde der 44-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt.

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Der Circus Royal (Archivbild). - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Zudem auferlegte das Gericht dem Beschuldigten ein Tätigkeitsverbot: Skreinig darf fünf Jahre lang nicht mehr als Organ in einem Zirkus arbeiten. Dies erklärte Thomas Soliva von der Medienstelle des Thurgauer Obergerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Gesellschafter, aber nie Geschäftsführer

Das Obergericht fällte am Montag durchwegs höhere Strafen als die Vorinstanz. Freigesprochen wurde Skreinig einzig vom Vorwurf der mehrfachen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Obergericht prüfte den Fall in zweiter Instanz. An der Verhandlung vom 31. Mai 2021 hatte der Beschuldigte die Vorwürfe zurückgewiesen.

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Der Circus Royal kämpfte jahrelang mit Geldproblemen (Archiv). - Keystone

Er sei zwar Gesellschafter bei den beiden Royal-GmbH gewesen, aber nie Geschäftsführer. Die Finanzen des Zirkus habe immer der 2018 verstorbene Peter Gasser kontrolliert.

Um die genaue Rolle Skreinigs und seine Verantwortlichkeit zu klären, hatte das Obergericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft habe in der Anklageschrift keine Ausführungen gemacht, die eine faktische Organstellung des Beschuldigten konkret darlegten.

Seit Jahren mit Geldproblemen gekämpft

Der Staatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gegeben, diesen Punkt in der Anklageschrift innert einer Frist von 30 Tagen zu ergänzen. Am Montag wurde die Verhandlung in Frauenfeld TG fortgesetzt.

Skreinig stand beim Circus Royal während 15 Jahren als Direktor in der Manege. Zusammen mit seinem Lebenspartner Peter Gasser führte er den Betrieb bis zum Tod Gassers im August 2018. Kurz zuvor ging die Circus Royal Betriebs GmbH Konkurs. Der einstige Traditionszirkus hatte schon seit Jahren mit Geldproblemen gekämpft.

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Der frühere Direktor des Circus Royal, Oliver Skreinig, im Gespräch mit den Medien (Archiv). - keystone

Der Staatsanwalt warf Skreinig vor, seit Jahren von den Schwierigkeiten der überschuldeten Gesellschaft gewusst und zwei Konkurse verschleppt zu haben. So soll er von 2010 bis 2018 keine Buchhaltung geführt haben. Ausserdem soll er keine Jahresabschlüsse erstellt und zudem AHV-Beiträge seiner Angestellten nicht einbezahlt haben.

Durch Skreinigs Versäumnisse hätten sich Schulden von «sicher über einer Million» angehäuft. So sei es zu mehreren hundert Betreibungen gekommen. Wegen der fehlenden Buchhaltung lasse sich der Schuldenberg nicht genau beziffern.

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