Der Nationalrat vertagt die Beratung über Asylpraxis für afghanische Frauen.
Ausländerausweis Schweiz
Zwei Frauen aus Afghanistan dürfen nicht ausgewiesen werden und erhalten in der Schweiz Asyl. (Archivbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat die Diskussion über die Asylpolitik für Afghaninnen verschoben.
  • Die von der SVP-Fraktion erzwungene Session war demnach nach wenigen Minuten vorbei.
  • Demnächst steht auf dem Programm des Ständerats eine ausserordentliche Session zu diesem Thema.

Der Nationalrat hat am Dienstag nicht über eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz zum Umgang der Schweiz mit Asyl suchenden Afghaninnen beraten. Er folgte einem Ordnungsantrag des Zuger Mitte-Nationalrats Gerhard Pfister und schickte die Motion zurück zur Vorprüfung in die vorberatende Kommission.

Pfister argumentierte, seit wenigen Tagen sei klar, dass das zuständige Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ab dem kommenden Jahr einen neuen Vorsteher haben werde, nämlich Beat Jans. Derzeit führt es noch Elisabeth Baume-Schneider.

Weiter sagte Pfister, kürzlich habe das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu Afghaninnen gefällt. Das Gericht hiess eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gut. Die Schweiz muss ihnen Asyl gewähren.

Bundesverwaltungsgericht unterstützt neue SEM-Praxis

Das Gericht stützte damit eine neue Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) bezüglich Afghaninnen. Der Präsident der Mitte-Partei fuhr fort, die nach den Wahlen neu zusammengesetzte vorberatende Kommission solle sich vor der Beratung von Rutz' Motion im Nationalrat zuerst über letztere beugen – auch mit Blick auf den neuen EJPD-Vorsteher und das neue Gerichtsurteil. Mit 98 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm der Nationalrat Pfisters Antrag an.

Damit war die von der SVP-Fraktion erzwungene ausserordentliche Session mit dem Titel «Asylpraxis in Bezug auf Afghaninnen» nach wenigen Minuten vorbei. Rutz strebt mit seiner Motion an, dass der Bundesrat die im Sommer dieses Jahres vom SEM neu eingeführte Asylpraxis im Umgang mit Afghaninnen rückgängig macht. Der Zürcher Nationalrat sagte am Dienstag im Rat, es sei gesetzeswidrig, dass eine Verwaltungsstelle einen solchen Entscheid treffe.

SEM folgt Empfehlung der Europäischen Asylagentur

Das Bundesverwaltungsgericht habe keinen Grundsatzentscheid getroffen, sondern in einem Einzelfall entschieden, so Rutz weiter.

Das SEM hatte nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA) entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt.

Am Mittwoch steht auf dem Programm des Ständerats eine ausserordentliche Session zum Thema Asyl suchende Afghaninnen. Auch im Ständerat liegt ein Ordnungsantrag vor, die Motion des früheren Neuenburger FDP-Ständerats Philippe Bauer mit fast identischem Wortlaut wie jene von Gregor Rutz an die vorberatende Kommission zurückzuschicken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Elisabeth Baume-SchneiderGerhard PfisterGregor RutzBundesratMigrationStänderatGerichtTalibanEJPDFDPNationalratSVP