Die Zahl der Asylgesuche von Afghaninnen in der Schweiz bleibt stabil.
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Asylsuchende sitzen im Eingangsbereich einer Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone

Die Zahl der Asylgesuche von neu in die Schweiz kommenden Afghaninnen ist nach der geänderten Praxis, diesen Frauen in der Regel Asyl zu gewähren, bisher nicht nachhaltig gestiegen. Allerdings stellten Afghaninnen, die bereits in der Schweiz leben, vermehrt erneute Asylgesuche. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nannte am Donnerstag in Bern vor den Medien Zahlen zur im Juli geänderten Asylpraxis gegenüber Frauen und Mädchen aus Afghanistan.

Sie werden – nach der Prüfung des Einzelfalls – in der Regel als Flüchtlinge anerkannt und erhalten damit das Recht, enge Angehörige nachzuziehen. Neu eingereiste Afghaninnen und Afghanen hätten im August und September vermehrt um Asyl gebeten, sagte der stellvertretende SEM-Direktor Claudio Martelli. Grund seien übliche saisonale Schwankungen und nicht die geänderte Praxis.

Im Oktober habe es wieder weniger Gesuche von neu eingereisten Afghanen gegeben. Beobachtet hat das SEM aber einen Anstieg von erneuten Asylgesuchen von Afghanen, die bereits in der Schweiz leben, in der Regel als vorläufig Aufgenommene.

Anstieg bei Folgeanträgen

Im September reichten sie 700 Asylanträge ein. Davon stammten 400 von Frauen. Im Oktober ging die Zahl zurück auf rund 300 Anträge – davon 189 von Frauen und Mädchen. «Wir beobachten keinen nachhaltigen Pull-Effekt», sagte Martelli, «aber einen saisonalen Anstieg und vermehrte Folgegesuche.» Wer ein Folgegesuch stelle, brauche keinen Platz in den stark beanspruchten Asyl-Unterkünften.

Diese Menschen lebten ja bereits in der Schweiz. Der Nationalrat wird in der Wintersession über die geänderte Asylpraxis gegenüber Afghaninnen debattieren. An einer von der SVP verlangten ausserordentlichen Session wird eine Motion von Gregor Rutz (SVP/ZH) diskutiert, die verlangt, die Praxisänderung wieder zu korrigieren.

Debatte um Asylpraxis

Mitunterzeichnet wurde sie von SVP- und FDP-Vertretern. Das SEM weist darauf hin, dass es Praxisänderungen gegenüber Bürgern bestimmter Länder oder Personengruppen ohne Konsultation des Parlaments oder dessen zuständiger Kommissionen beschliessen dürfe.

So werde es auch laufend getan und so sehe es das Asylgesetz vor. Dass Afghaninnen in der Regel Asyl erhalten, begründet das SEM mit den seit der Machtübernahme der Taliban vor gut zwei Jahren kontinuierlich schlechter werdenden Menschenrechten.

Grundrechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan würden massiv eingeschränkt, etwa der Zugang zur Bildung. Auch werde den Frauen Erwerbsarbeit verboten.

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