Gefährliche Straftäter sollen wegen einer Gesetzeslücke nicht freigelassen werden müssen. Der Nationalrat hat nun eine Gesetzesänderung gutgeheissen.
nationalrat sommersession
Die Mitglieder der Grossen Kammer debattieren während Sommersession im Nationalrat in einer Ausstellungshalle von Bernexpo in Bern. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefährliche Straftäter sollen wegen einer Gesetzeslücke nicht auf freigelassen werden.
  • Der Nationalrat hat heute Mittwoch dazu eine Gesetzesänderung gutgeheissen.
  • Diese soll eine Rechtsgrundlage für eine Sicherheitshaft bilden.

Der Nationalrats will verhindern, dass gefährliche Straftäter wegen einer Gesetzeslücke auf freien Fuss gesetzt werden müssen. Einstimmig hat er am Mittwoch eine Gesetzesänderung gutgeheissen, die die Rechtsgrundlage für eine Sicherheitshaft bilden soll.

Es handelt sich um ein einzelnes Element der Revision der Strafprozessordnung, die der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen hat. Die Rechtskommission löste die Sicherheitshaft heraus und brachte sie in einer eigenen Vorlage unter, um diese rasch behandeln zu können.

Die Eile ist wegen eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg notwendig. Die gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitshaft reicht in Fällen nicht aus, in denen ein Entscheid über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme hängig ist. Dies hatte der Gerichtshof im vergangenen Dezember festgestellt. Damals hatte der Bundesrat dem Parlament bereits seine Vorschläge zur Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt.

Klare Regel

Demnach darf das Gericht eine Sicherheitshaft anordnen, wenn ein nachträgliches Verfahren hängig ist. Zum Beispiel über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich ein Freiheitsentzug angeordnet wird und Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.

Die Lücke ist entstanden, weil man davon ausging, dass für das nachträgliche Verfahren genügend Vorlauf besteht. Dies sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Parlament am Mittwoch. «Diese Annahme hat sich als praxisfremd erwiesen.»

karin keller-sutter
Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht während der Sommersession am 3. Juni 2020 in Bern. - keystone

Eine Kommissionsminderheit hatte sich zunächst gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen. Das sei aber vor Corona gewesen, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). Damals sei die Behandlung der gesamten Vorlage in der Sommersession noch möglich erschienen.

Doch nun sei nicht einmal klar, ob deren übrige Elemente in der Herbstsession behandelt werden könnten. Lüscher zog den Antrag auf Nichteintreten daher zurück. Ein Rückweisungsantrag der SVP wurde abgelehnt.

Aufwendige Arbeit

Der erste Teil der Revision der Strafprozessordnung geht nun an den Ständerat. Die Nationalratskommission diskutiert derweil weiter über die weiteren Elemente der Vorlage.

Dazu gehören die Einschränkung der Teilnahmerechte, die konsequente Umsetzung des sogenannten Prinzips der «double instance» mit zwei unabhängigen Instanzen oder die Erstellung und Speicherung von DNA-Profilen zur Aufklärung früherer oder künftiger Straftaten. Nach Angaben aus der Kommission sind dazu rund 70 Anträge hängig. Mit der Revision wird die 2011 in Kraft gesetzte Strafprozessordnung punktuell nachgebessert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzBundesratParlamentGerichtKarin Keller-SutterSVPStänderatNationalrat