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Nationalrat für technische Reform der Schwerverkehrsabgabe

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Bern,

Der Nationalrat will das System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren. Er hat einer entsprechenden Vorlage am Dienstag zugestimmt sowie einen Verpflichtungskredit im Umfang von über einer halben Milliarde Franken genehmigt.

Schwerverkehrsabgabe
Der Nationalrat heisst ein neues System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gut und folgt damit dem Bundesrat. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Hintergrund ist, dass das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht und erneuert werden muss, wie Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI) erklärte.

Seit ihrer Einführung 2001 wird die LSVA mit einem Erfassungsgerät des heutigen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben. Dieses ist nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassen.

Nun soll das System an EU-Standards angepasst werden. Künftig soll auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengestütztes Verfahren angewandt werden – wie dies heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall ist. Der Bund erhofft sich dadurch kürzere Warte- und Abfertigungszeiten.

Das BAZG soll kein eigenes Erfassungsgerät mehr herausgeben müssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun können. Die Reform hat keinerlei Auswirkungen auf die LSVA-Tarife.

Das Projekt kostet den Bund in den nächsten zehn Jahren insgesamt 515 Millionen Franken. Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Verpflichtungskredit zu. Den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stünden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegenüber, hielt Finanzminister Ueli Maurer fest.

Zu reden im Nationalrat gab vor allem der Verzicht, die Berechnungsweise des massgebenden Gewichts zur LSVA-Erhebung anzupassen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung aufgrund vieler ablehnenden Rückmeldungen fallengelassen.

SP, Grüne und GLP wollten in der grossen Kammer auf diesen Entscheid zurückkommen. Sie scheiterten aber mit 110 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung.

Die Mehrheit gab zu bedenken, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten, weil ihre Fahrzeugflotten auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sind.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage und den Verpflichtungskredit einstimmig an. Nun ist der Ständerat am Zug.

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