Berner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen «Heiler» Denis Vipret

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Freiburger Heiler Denis Vipret sieht sich mit einer weiteren Strafuntersuchung konfrontiert. Bereits 2024 wurde eine Klage gegen den Heiler eingereicht.

Bezirksgericht Lausanne
Blick auf das Bezirksgericht in Lausanne. - Keystone

Gegen ihn wurde Anzeige wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität eingereicht, wie die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Damit bestätigte die regionale Staatsanwaltschaft einen Bericht des Westschweizer Fernsehen RTS.

Bereits im Dezember 2024 wurde eine Klage gegen den Heiler eingereicht, damals im Kanton Freiburg. Die Untersuchung ist noch im Gange. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Anstieg der Zeugenaussagen nach Enthüllungen

Anfang Juli enthüllte RTS, dass der Magnetiseur von fünf Frauen des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurde. Seit der Veröffentlichung dieser Recherche sollen etwa 15 neue Zeugenaussagen hinzugekommen sein, die in diese Richtung gehen.

Laut den Medien «La Liberté» und «Arcinfo» hat der Anwalt des Freiburgers am Dienstag vom Bezirksgericht Lausanne superprovisorische Massnahmen in Bezug auf die Veröffentlichungen von RTS erwirkt. Diese Anordnung untersagt dem Sender derzeit alle weiteren Veröffentlichungen zum Thema. Die Onlinebeiträge waren am Mittwoch nicht mehr aufrufbar.

Vipret: Immer noch aktiv trotz Anschuldigungen

Der Magnetiseur besucht gemäss «Arcinfo» regelmässig Hotels in der Westschweiz, um seiner Kundschaft näher zu sein. Aufgrund dieser Enthüllungen hätten einige Hotels seinen Besuch abgelehnt. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen in einer Einrichtung in Malvilliers NE, wo der Heiler Anfang der Woche gewirkt habe.

Hauptsächlich arbeitet der 40-Jährige auf seinem Bauernhof im freiburgischen Léchelles. Das Berufungsgericht des Freiburger Kantonsgerichts hat Vipret bereits im Mai 2024 wegen einer Tat aus dem Jahr 2020 verurteilt, wie die Tageszeitung weiter schrieb. Er wurde wegen sexueller Handlungen gegenüber einer Patientin mit einer Geldstrafe von 2000 Franken belegt.

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Kommentare

User #1813 (nicht angemeldet)

Für Grüselheiler tue ich alles. In solchen Fällen umarme ich Brennesseln. die Baumumarmerin

User #5884 (nicht angemeldet)

so, über grüsel-heiler dürfen die medien nicht berichten

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