Bereits zum dritten Mal befasste sich der Nationalrat am Mittwoch mit dem Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative.
Konzernverantwortungsinitiative
Konzerne sollen für ihr Handeln im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können, etwa bei Kinderarbeit. - sda - Keystone/LAIF/MEINRAD SCHADE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch diskutierte zum dritten Mal über die Konzernverantwortungsinitiative.
  • Bei den Haftungsregeln für Konzerne gibt es noch Differenzen zwischen den Räten.

Der Nationalrat berät den umstrittenen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (Eidgenössische Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»). Die Differenz zwischen den Räten betrifft Haftungsregeln, die der Nationalrat ins modernisierte Aktienrecht aufnehmen will. Der Ständerat will keine Haftungsregeln.

Zum mittlerweile dritten Mal kommt am Mittwochnachmittag der indirekte Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative in die grosse Kammer.

Deren Rechtskommission (RK) beantragt mit 14 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, auf die Haftungsregeln nicht zu verzichten. Sie hat sie aber überarbeitet.

Haftung der Konzerne im Ausland

Die Haftung der Konzerne im Ausland ist der Kern der Volksinitiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können. Beispielsweise für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.

Zur Diskussion stehen zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag, eine mit eingeschränkten und eine ohne Haftungsregeln. Die erste hatte der Nationalrat beschlossen, die zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der Ständerat hielt sich im Dezember an diese Vorschläge.

gegenentwurf Konzernverantwortungsinitiative
In der Frühjahrs-Session im Nationalrat wird der Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative erneut behandelt. - keystone

Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion wollten im Nationalrat mit einem Minderheitsantrag dem Ständerat folgen. In ihren Augen kommt die Version der Mehrheit der Initiative zu nahe. Eine zweite Minderheit aus SVP-Vertretern will die Haftungsregeln ganz kippen.

Frist für Behandlung von Gegenentwurf läuft aus

Unternehmen sollen belangt werden können, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Anders als gemäss Initiativtext wären die Konzerne nur für direkt Kontrollierte, nicht aber für Lieferanten verantwortlich. Gelten soll die Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.

gegenentwurf Konzernverantwortungsinitiative
Konzerne sollen für ihr Handeln im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können, etwa bei Kinderarbeit. (Themenbild) - dpa

Die Nationalratskommission will indes den Zugang zu den Gerichten einschränken. Sie schlägt neu die Einführung eines Sonderschlichtungsverfahrens vor. Dies hatte ursprünglich die Ständeratskommission in die Diskussion eingebracht.

Die Frist für die Behandlung der Konzernverantwortungsinitiative läuft am kommenden 10. April aus. Der Gegenvorschlag muss in der laufenden Session zu Ende beraten werden. Ansonsten kann die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs der Initiative nicht aufrechterhalten werden.

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