«Sarah hat Recht»: Kamera auf Velostrasse beschädigt – wer haftet?

    Sarah Schläppi
    Sarah Schläppi

    Bern,

    Eine kaputte Velostrasse beschädigt die Kamera eines Velofahrers. Ob die Stadt Bern dafür haften muss, erklärt Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

    Frau Porträtfoto blond Anzug
    Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

    Ich bin mit meinem Velo auf einer als «Velostrasse» gekennzeichneten Strasse in Bern gefahren. Diese befand sich jedoch in einem derart schlechten Zustand, dass die Fahrbahn zahlreiche grobe Unebenheiten im Asphalt aufwies, denen sich nicht vollständig ausweichen liess.

    Dadurch wurde meine Kamera beschädigt, obwohl sie geschützt in einer Fototasche transportiert wurde. Kann ich die Stadt Bern dafür verantwortlich machen?

    Würdest du einen Schaden an deinem Velo oder deiner Ausrüstung der Stadt melden?

    Ja, grundsätzlich ist eine Haftung der Stadt möglich. Als Eigentümerin der kommunalen Velostrasse muss die Stadt Bern dafür sorgen, dass diese sicher benutzbar ist.

    Sind die Unebenheiten derart erheblich, dass die Strasse bei normaler Sorgfalt nicht gefahrlos befahren werden kann, könnte ein Werkmangel vorliegen, der eine Haftung der Stadt begründet.

    Velostrasse
    Als Eigentümerin der kommunalen Velostrasse muss die Stadt Bern dafür sorgen, dass diese sicher benutzbar ist. (Symbolbild) - keystone

    Das Bundesgericht stellt an den Unterhalt öffentlicher Strassen allerdings keine überhöhten Anforderungen. Kleinere Belagsschäden müssen Verkehrsteilnehmende grundsätzlich hinnehmen.

    Entscheidend sind deshalb Anzahl und Ausmass der Unebenheiten. Bei mehreren Zentimetern tiefen Schlaglöchern wurde eine Haftung bereits bejaht. Ob die Stadt im konkreten Fall haftet, hängt somit wesentlich davon ab, wie gravierend der Zustand der Strasse tatsächlich war.

    Zur Autorin

    Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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    Kommentare

    User #3524 (nicht angemeldet)

    Was für eine Geschichte. Ohne zu wissen, wie die Kamera transportiert wurde ist eine Rechtsauskunft wie die geschilderte eher meeeh. Vielleicht wars ja auch Fahrlässigkeit des Eigners, weil er sie mit 6 Büchsen Bier im Rucksack hatte? 🤦‍♂️

    User #3810 (nicht angemeldet)

    Jeder Verkehtsteilnehmer hat sein Fahrverhalten, Geschwindigkeit usw. den Gegebenheiten wie Fahrbahn, Wetter etc. so anzupassen, dass niemand Personen- oder Sachschäden erleiden kann. Also bei Eigenschäden sowieso selbst verantwortlich....

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