«Sarah hat Recht»: Kamera auf Velostrasse beschädigt – wer haftet?
Eine kaputte Velostrasse beschädigt die Kamera eines Velofahrers. Ob die Stadt Bern dafür haften muss, erklärt Rechtsanwältin Sarah Schläppi.

Ich bin mit meinem Velo auf einer als «Velostrasse» gekennzeichneten Strasse in Bern gefahren. Diese befand sich jedoch in einem derart schlechten Zustand, dass die Fahrbahn zahlreiche grobe Unebenheiten im Asphalt aufwies, denen sich nicht vollständig ausweichen liess.
Dadurch wurde meine Kamera beschädigt, obwohl sie geschützt in einer Fototasche transportiert wurde. Kann ich die Stadt Bern dafür verantwortlich machen?
Ja, grundsätzlich ist eine Haftung der Stadt möglich. Als Eigentümerin der kommunalen Velostrasse muss die Stadt Bern dafür sorgen, dass diese sicher benutzbar ist.
Sind die Unebenheiten derart erheblich, dass die Strasse bei normaler Sorgfalt nicht gefahrlos befahren werden kann, könnte ein Werkmangel vorliegen, der eine Haftung der Stadt begründet.

Das Bundesgericht stellt an den Unterhalt öffentlicher Strassen allerdings keine überhöhten Anforderungen. Kleinere Belagsschäden müssen Verkehrsteilnehmende grundsätzlich hinnehmen.
Entscheidend sind deshalb Anzahl und Ausmass der Unebenheiten. Bei mehreren Zentimetern tiefen Schlaglöchern wurde eine Haftung bereits bejaht. Ob die Stadt im konkreten Fall haftet, hängt somit wesentlich davon ab, wie gravierend der Zustand der Strasse tatsächlich war.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.






