Der Ständerat entscheidet heute Mittwoch, ob Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften haften sollen.
Kinderarbeit
Kinderarbeit in Nepal. Der Ständerat befasst sich heute zum wiederholten Mal mit der Frage, ob Schweizer Unternehmen haften sollen, wenn ihre Tochtergesellschaften im Ausland Menschenrechte verletzen. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat entscheidet heute Mittwoch über die Konzernverantwortungsinitiative.
  • Zur Debatte stehen zwei Gegenvorschlag-Varianten – eine mit und eine ohne Haftungsregeln.

Nach langem Zögern entscheidet der Ständerat am (heutigen) Mittwoch, ob Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften sollen. Der Ausgang ist ungewiss.

Zur Debatte stehen zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative: Eine mit und eine ohne Haftungsregeln. Die Variante ohne Haftungsregeln hat der Bundesrat ins Spiel gebracht. Sie dürfte nicht zum Rückzug der Initiative führen.

Ursprünglich kein Gegenvorschlag geplant

Ursprünglich hatte der Bundesrat entschieden, keinen Gegenvorschlag vorzulegen. Als im Parlament ein solcher ausgearbeitet wurde, brachte Justizministerin Karin Keller-Sutter das Geschäft jedoch erneut in den Bundesrat.

Die vorberatende Ständeratskommission hat sich für einen Gegenvorschlag mit Haftungsregeln ausgesprochen, wie der Nationalrat ihn beschlossen hat. Allerdings war es ein knapper Entscheid.

Geht es nach dem Nationalrat, können Unternehmen belangt werden, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen - es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen. Gelten soll diese Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.

Die Ständeratskommission schlägt zusätzlich vor, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit will sie den Zugang zu den Gerichten einschränken und eine Zunahme der Gerichtsverfahren verhindern.

Bundesratsversion ohne Haftungsregeln

In der Bundesratsversion ist keine Haftungsregelung vorgesehen. Die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Zur Berichterstattung wären nur «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» verpflichtet; eine Abstufung nach Risiken gäbe es nicht.

Die Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, der Bundesratsversion zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass die Nationalratsversion zu weit geht. Diese komme beinahe einer Umsetzung der Initiative gleich. Das Bundesratskonzept dagegen orientiere sich am europäischen Recht.

Im Frühjahr hatte sich der Ständerat knapp gegen die nationalrätliche Version ausgesprochen. Im September vertagte er den Entscheid auf Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) - zum Ärger der Initianten, die von Verzögerungstaktik sprachen. Wie er in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen entscheidet, ist offen.

Der Nationalrat hat schon zweimal einem Gegenvorschlag mit Haftungsregeln zugestimmt. Allerdings zeichnete sich zuletzt ab, dass die Vorlage auch in der grossen Kammer abgeschwächt werden könnte.

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