13. AHV-Rente soll mit Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden
Die Nationalratskommission empfiehlt, die 13. AHV-Rente künftig allein über eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten zu finanzieren.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) spricht sich dafür aus, die 13. AHV-Rente ausschliesslich durch eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten zu finanzieren. Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimmt die Kommission im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrats zu, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Der Ständerat hatte sich in der Sommersession für eine kombinierte Finanzierung aus Lohnbeitrags- und Mehrwertsteuer-Erhöhung in zwei Schritten ausgesprochen. In diesem Konzept ist laut Mitteilung vom Freitag die zweite Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte an eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare geknüpft.
Mehrwertsteuererhöhung bis 2030 befristet
Die SGK-N will die Mehrwertsteuererhöhung bis 2030 befristen. Dies, weil sie laut Communiqué nach Kenntnisnahme von neuen Finanzperspektiven der AHV feststellte, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen dürften als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft noch erwartet worden war.
Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.
Entscheidung in Herbstsession erwartet
Die Kommission nahm die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen an. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.