Kommission legt Bundesrat Strauss von Corona-Massnahmen vor
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt dem Bundesrat, weitere Massnahmen in der Pandemie zu treffen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitskommission des Nationalrates legt dem Bundesrat neue Massnahmen vor.
- Darunter sollen sich unter anderem Gratistests in Altersheimen befinden.
- Zu den Empfehlungen hat die SGK-N auch einen Vorstoss eingereicht.
Einreise am Flughafen nur mit negativem Corona-Test, wöchentliche Gratistests in Altersheimen, Neulancierung des Covid-Kreditprogramms: Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt dem Bundesrat, weitere Massnahmen in der Pandemie zu treffen.
Sie unterbreitet der Regierung ein Schreiben mit verschiedenen Empfehlungen und hat zusätzlich einen Vorstoss eingereicht. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hatte sich zuvor mit Gesundheitsminister Alain Berset ausgetauscht.
Vorschuss für Härtefälle
Die Empfehlungen der SGK-N sind vielfältig: Wer auf dem Luftweg in die Schweiz einreisen will, soll einen negativen Corona-Test vorlegen können.
Zudem soll der Bund für alle Personen in Alters- und Pflegeheimen einmal pro Woche einen freiwilligen Test finanzieren. Möglich sein soll dies bis Ende März 2021. Sollte sich diese Massnahme bewähren, soll der Bundesrat sie verlängern können.

Um die Liquidität von betroffenen Unternehmen sicherzustellen, soll der Bundesrat nach Meinung der Nationalratskommission die Covid-Kredite unverzüglich reaktivieren. Die Kredite sollen nicht zu einer neuen Verschuldung führen und deshalb nicht höher sein als eine voraussichtliche Härtefallhilfe.
Weiter sollen selbstständige Einzelunternehmer, die Härtefallhilfe beantragen und dies wünschen, rasch einen Vorschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten. Dieser wäre zurückzuzahlen, wenn die Härtefallhilfe abgelehnt wird.
Neben den Empfehlungen verabschiedete die Kommission eine Motion. Diese soll erreichen, dass die Kantone in den Pflegeheimen für genügend Personal sorgen. Subsidiär soll der Bund Sanitätspersonal der Armee zur Verfügung stellen.
Unterschiedliche Behandlung von Geimpften
Zudem sollen die Kantone den Spitälern genaue Vorgaben und die nötigen finanziellen Sicherheiten geben. Damit sollen diese ihre Intensivpflegekapazitäten bei einem erneuten Aufflammen der Epidemie rasch steigern können.

Dürfen Veranstalter von Kultur-, Sport- oder Freizeitanlässen von ihren Kunden einen Impfnachweis verlangen? Darüber liess sich die Kommission von einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz (BJ) informieren.
Demnach können Private geimpfte und nicht geimpfte Kunden unterschiedlich behandeln. Aber nur «sofern sie dabei nicht diskriminierend vorgehen und die geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes einhalten». Aufgrund dieser Erläuterungen verzichtete die Kommission auf einen Vorstoss.