Während des Wahlkampfs veröffentlichte Andreas Glarner (SVP) ein Video von Sibel Arslan (Grüne). Es war KI-generiert. Nun hat sie vor Gericht gewonnen.
Glarner KI Arslan
Andreas Glarner (SVP/AG) muss wegen eines KI-Videos von Sibel Arslan (Grüne/BS) Anwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von 3842 Franken und 50 Rappen bezahlen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober veröffentlichte Andreas Glarner ein Deepfake-Video von Sibel Arslan.
  • Er musste dieses fast sofort löschen und muss Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
  • Der Spass sei ihm es aber wert gewesen, sagt er.

Kurz vor dem Wahlsonntag 2023 veröffentlichte SVP-Nationalrat und -Provokateur Andreas Glarner ein Video auf «X». Das Video kostet Glarner einige Monate später 3842.50 Franken.

Andreas Glarner
Andreas Glarner nutzte KI, um Sibel Arslan Wahlwerbung für ihn zu machen. - twitter

Abgebildet im Video war nämlich Sibel Arslan, Grünen-Nationalrätin und Lieblingszielscheibe von Glarner. Schon mehrmals sind die beiden in Gesprächen aneinandergeraten. Sibel Arslan ist aber streng genommen gar nicht wirklich im Video: Es handelt sich um ein Foto von ihr, das mit künstlicher Intelligenz animiert wurde.

Die Juristin verklagte daraufhin den Aargauer wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Zivilgericht Basel-Stadt gab ihr recht und ordnete per superprovisorische Verfügung Glarner an, das Video zu löschen. Und der zweite Entscheid vom 20. November bringt Glarner dazu, sein Portemonnaie öffnen zu müssen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Glarner: «Das war mir der Spass wert»

1500 Franken müsse der SVP-Nationalrat für die Gerichtskosten bezahlen; 2342 Franken und 50 Rappen kostet der Anwalt von Arslan zusätzlich. Insgesamt also über 3800 Franken. Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden.

Andreas Glarner wehrte sich im Oktober nicht und auch jetzt nimmt er das Urteil so an. Auf Anfrage der Zeitung sagt er: «Das war mir der Spass wert.» Aber er habe «ein gewisses Verständnis dafür, dass Frau Arslan sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlte».

Sibel Arslan Glarner
Juristin und Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan erwägt eine Strafanzeige gegen Andreas Glarner (SVP/AG). - keystone

Der Aargauer betont jedoch den absurden Charakter des Videos, sodass wohl niemand gedacht habe, Arslan hätte diese Äusserungen wirklich gemacht. Anwalt Manuel Bertschi, der die Baslerin repräsentiert, hält dagegen: Es hätten sich Leute aus ihrem Umfeld empört bei ihr gemeldet, sagt er. Sie hatten den Fake nicht erkannt.

Bertschi teilt zudem mit, seine Klientin prüfe die Möglichkeit einer Strafanzeige. Möglich wären die Tatbestände der Verleumdung oder üblen Nachrede, aber auch des Identitätsmissbrauchs. Dieser ist seit dem 1. September 2023 im Strafgesetzbuch.

Er soll jene Straftäter belangen, die mit Identitätsmissbrauch einer anderen Person schaden oder sich einen Vorteil verschaffen wollen.

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